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Erbsünde

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Die Erbsünde ist ein Begriff aus der Theologie der römisch-katholischen Kirche. Nach dem katholischen Katechismus aus dem Jahr 1997 handelt es sich dabei um eine „wesentliche Glaubenswahrheit“.[1] Historisch beginnt die Ableitung mit dem ersten Sündenfall und der Vertreibung aus dem Paradies, wovon die „ersten Menschen“ Adam und Eva betroffen waren. Sie hatten sich über die Gebote eigenständig hinweggesetzt. Die Vertreibung war ihre Strafe. Daher erbe jeder Mensch als Nachfahre diese Sünde. Augustinus von Hippo formulierte die Lehre von der Erbsünde,[2] die zu Beginn des Mittelalters weiterentwickelt wurde.

Im Protestantismus und in der Orthodoxen Kirche gibt es ein ähnliches Verständnis. In anderen Religionen ist der Begriff kaum zu finden.[3]

Einzelnachweise