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Miete (Unterhaltsvorschuss): Unterschied zwischen den Versionen
Neuanlage Miete im Unterhaltsvorschuss; Quelle: Verwaltung |
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Die '''Miete im Unterhaltsvorschuss''' ist eine [[Zahlung]], die von dem das [[Kind]] nicht betreuenden Elternteil angegeben werden kann und sich unter Voraussetzungen auf die Unterhaltspflicht auswirkt. Wird eine hohe [[Miete]] geltend gemacht, muss dies angegeben werden und der [[Mietvertrag]] der zuständigen [[Behörde]] vorgelegt werden. | Die '''Miete im Unterhaltsvorschuss''' ist eine [[Zahlung]], die von dem das [[Kind]] nicht betreuenden Elternteil angegeben werden kann und sich unter Voraussetzungen auf die Unterhaltspflicht auswirkt. Wird eine hohe [[Miete]] geltend gemacht, muss dies angegeben werden und der [[Mietvertrag]] der zuständigen [[Behörde]] vorgelegt werden. Es wird geprüft, ob das Merkmal erfüllt ist, dass die hohe Mietzahlung unabweisbar ist. In der Praxis schließt sich das [[Jugendamt]] in der Regel der Bewertung des Jobcenters an. Bestätigt das Jobcenter die Unabweisbarkeit durch Anerkennung und Berücksichtigung der hohen Mietzahlung, findet diese im Verfahren zur Festsetzung des Unterhaltsbetrags ebenfalls Berücksichtigung. Der Anteil des Selbstbehalts wird dann auf die tatsächliche Miete erhöht und steht dem das Kind nicht betreuenden Elternteil auch weiterhin zur Verfügung. | ||
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Version vom 14. Juni 2025, 06:22 Uhr
Die Miete im Unterhaltsvorschuss ist eine Zahlung, die von dem das Kind nicht betreuenden Elternteil angegeben werden kann und sich unter Voraussetzungen auf die Unterhaltspflicht auswirkt. Wird eine hohe Miete geltend gemacht, muss dies angegeben werden und der Mietvertrag der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Es wird geprüft, ob das Merkmal erfüllt ist, dass die hohe Mietzahlung unabweisbar ist. In der Praxis schließt sich das Jugendamt in der Regel der Bewertung des Jobcenters an. Bestätigt das Jobcenter die Unabweisbarkeit durch Anerkennung und Berücksichtigung der hohen Mietzahlung, findet diese im Verfahren zur Festsetzung des Unterhaltsbetrags ebenfalls Berücksichtigung. Der Anteil des Selbstbehalts wird dann auf die tatsächliche Miete erhöht und steht dem das Kind nicht betreuenden Elternteil auch weiterhin zur Verfügung.
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Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Miete (Unterhaltsvorschuss)) vermutlich nicht.
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