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Kontoauszug: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Kontoauszug''' ist ein [[Dokument]], welches von einer [[Bank]] ausgestellt wird. Es enthält eine Übersicht über Zahlungsausgänge, Zahlungseingänge und den aktuellen [[Kontostand]]. Das Dokument wird von einem Geldinstitut gegenüber dem Kunden ausgestellt. Es gibt die Möglichkeit, den Kontoauszug komplett online zu erhalten oder in Papierform. Einige Banken haben vollständig auf die Online-Variante umgestellt. Wird der Kontoauszug nicht online bezogen, kann dieser am [[Kontoauszugdrucker]] ausgedruckt werden und wird automatisch gebührenpflichtig zugestellt, wenn der Ausdruck durch den Kunden nicht vorgenommen wurde. Ein Kontoauszug sollte an [[Firma|Firmen]] oder [[Verwaltung]]en nie im [[Original]] zugeschickt werden, da auf dem [[Post]]weg ein [[Verlust]] möglich ist und Unterlagen in der Regel nicht oder nur gegen [[Gebühr]] zurückgeschickt werden. Wird ein Kontoauszug als Nachweis durch eine Stelle benötigt, sollte dieser als [[Kopie]] zur Verfügung gestellt werden. Kontoauszüge müssen durch den Kunden [[Pflicht|verpflichtend]] regelmäßig kontrolliert werden.<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kontoauszug-37578 Kontoauszug] – abgerufen am 7. Juni 2025</ref>
Ein '''Kontoauszug''' ist ein [[Dokument]], welches von einer [[Bank]] ausgestellt wird. Es enthält eine Übersicht über Zahlungsausgänge, Zahlungseingänge und den aktuellen [[Kontostand]]. Das Dokument wird von einem Geldinstitut gegenüber dem Kunden ausgestellt. Es gibt die Möglichkeit, den Kontoauszug komplett online zu erhalten oder in Papierform. Einige Banken haben vollständig auf die Online-Variante umgestellt. Wird der Kontoauszug nicht online bezogen, kann dieser am [[Kontoauszugdrucker]] ausgedruckt werden und wird automatisch gebührenpflichtig zugestellt, wenn der Ausdruck durch den Kunden nicht vorgenommen wurde. Ein Kontoauszug sollte an [[Firma|Firmen]] oder [[Verwaltung]]en nie im [[Original]] zugeschickt werden, da auf dem [[Post]]weg ein [[Verlust]] möglich ist und Unterlagen in der Regel nicht oder nur gegen [[Gebühr]] zurückgeschickt werden. Wird ein Kontoauszug als Nachweis durch eine Stelle benötigt, sollte dieser als [[Kopie]] zur Verfügung gestellt werden. Kontoauszüge müssen durch den Kunden [[Pflicht|verpflichtend]] regelmäßig kontrolliert werden.<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kontoauszug-37578 Kontoauszug] – abgerufen am 7. Juni 2025</ref>
== Siehe auch ==
* [[Kontoauszug (Unterhaltsvorschuss)]]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 9. Juni 2025, 14:47 Uhr

Ein Kontoauszug ist ein Dokument, welches von einer Bank ausgestellt wird. Es enthält eine Übersicht über Zahlungsausgänge, Zahlungseingänge und den aktuellen Kontostand. Das Dokument wird von einem Geldinstitut gegenüber dem Kunden ausgestellt. Es gibt die Möglichkeit, den Kontoauszug komplett online zu erhalten oder in Papierform. Einige Banken haben vollständig auf die Online-Variante umgestellt. Wird der Kontoauszug nicht online bezogen, kann dieser am Kontoauszugdrucker ausgedruckt werden und wird automatisch gebührenpflichtig zugestellt, wenn der Ausdruck durch den Kunden nicht vorgenommen wurde. Ein Kontoauszug sollte an Firmen oder Verwaltungen nie im Original zugeschickt werden, da auf dem Postweg ein Verlust möglich ist und Unterlagen in der Regel nicht oder nur gegen Gebühr zurückgeschickt werden. Wird ein Kontoauszug als Nachweis durch eine Stelle benötigt, sollte dieser als Kopie zur Verfügung gestellt werden. Kontoauszüge müssen durch den Kunden verpflichtend regelmäßig kontrolliert werden.[1]

Einzelnachweise

  1. Kontoauszug – abgerufen am 7. Juni 2025