PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Reichsfluchtsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Auswirkungen: lückenhafte Tabelle - aber egal
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Zeile 4: Zeile 4:


== Auswirkungen ==
== Auswirkungen ==
Die Einführung dieser Steuer erfolgte, um die [[Kaufkraft]] zu stärken, [[Kapitalflucht]] zu verhindern und die [[Emigration]] reicher Bürger zu verringern. Für Personen, die zwischen dem 31. März 1931 und dem Inkrafttreten der Reichsfluchtsteuer ihren inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgegeben hatten, entstand die Steuer rückwirkend. Letztlich verhindert wurde die Emigration dadurch nicht, was die wenigen Einzelfälle zeigen. Die folgende Tabelle ist lückenhaft, enthält Schätzungen und keine amtlichen Zahlen. Demnach wurden im ersten Jahr nur Vermögen in Hölhe von insgesamt 4 Millionen Reichsmark erfasst.
Die Einführung dieser Steuer erfolgte, um die [[Kaufkraft]] zu stärken, [[Kapitalflucht]] zu verhindern und die [[Emigration]] reicher Bürger zu verringern. Für Personen, die zwischen dem 31. März 1931 und dem Inkrafttreten der Reichsfluchtsteuer ihren inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgegeben hatten, entstand die Steuer rückwirkend. Letztlich verhindert wurde die Emigration dadurch nicht, was die wenigen Einzelfälle zeigen. Die folgende Tabelle ist lückenhaft, enthält Schätzungen und keine amtlichen Zahlen. Demnach wurden im ersten Jahr nur Vermögen in Höhe von insgesamt 4 Millionen Reichsmark erfasst.
{| class="wikitable" style="text-align:center"
{| class="wikitable" style="text-align:center"
|- class="hintergrundfarbe5"
|- class="hintergrundfarbe5"

Version vom 9. Mai 2025, 10:35 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Achtung! Die Seite wird gerade bearbeitet.
Dieser Artikel oder Abschnitt wird gerade bearbeitet. Um Bearbeitungskonflikte zu vermeiden, warte bitte mit Änderungen, bis diese Markierung entfernt ist. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite, dort kannst du nachfragen oder wende dich an den Bearbeiter auf seiner Diskussionsseite.
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Erste Seite des Textes im Reichsgesetzblatt

Die Reichsfluchtsteuer wurde am 8. Dezember 1931 in Deutschland als einmalig zu zahlende Vermögenssteuer durch eine Notverordnung von Heinrich Brüning eingeführt. Sie wurde bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes fällig, sofern das Vermögen 200.000 Reichsmark oder das Jahreseinkommen 20.000 Reichsmark überstieg. Der Steuersatz wurde auf 25 Prozent des Vermögens des Steuerpflichtigen festgesetzt. 1934 wurde die Vermögensgrenze auf 50.000 Reichsmark herabgesetzt. Die Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer wurden erst durch das „Gesetz zur Aufhebung überholter steuerrechtlicher Vorschriften“ vom 23. Juli 1953 (BStBl. 1953 I S. 276) aufgehoben.

Auswirkungen

Die Einführung dieser Steuer erfolgte, um die Kaufkraft zu stärken, Kapitalflucht zu verhindern und die Emigration reicher Bürger zu verringern. Für Personen, die zwischen dem 31. März 1931 und dem Inkrafttreten der Reichsfluchtsteuer ihren inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgegeben hatten, entstand die Steuer rückwirkend. Letztlich verhindert wurde die Emigration dadurch nicht, was die wenigen Einzelfälle zeigen. Die folgende Tabelle ist lückenhaft, enthält Schätzungen und keine amtlichen Zahlen. Demnach wurden im ersten Jahr nur Vermögen in Höhe von insgesamt 4 Millionen Reichsmark erfasst.

Erhebungszeitraum Steueraufkommen in RM[1]
1932/33 1.000.000
1935/36 45.000.000
1936/37 70.000.000
1937/38 81.000.000
1938/39 342.000.000

Andere Lexika





  1. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Band 1, Fischer Verlag 1982, ISBN 3-596-24417-X, S. 106ff