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Reichsfluchtsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
muss etwas ausgebaut werden, Kapitalflucht wird dadurch ja nicht verhindert
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Die '''Reichsfluchtsteuer''' wurde am 8. Dezember 1931 in Deutschland als einmalig zu zahlende [[Vermögenssteuer eingeführt. Sie wurde bei Aufgabe des inländischen [[Wohnsitz]]es fällig, sofern das Vermögen 200.000 [[Reichsmark]] oder das Jahreseinkommen 20.000 Reichsmark überstieg. Der Steuersatz wurde auf 25 Prozent des Vermögens des Steuerpflichtigen festgesetzt.
Die '''Reichsfluchtsteuer''' wurde am 8. Dezember 1931 in Deutschland als einmalig zu zahlende [[Vermögenssteuer]] eingeführt. Sie wurde bei Aufgabe des inländischen [[Wohnsitz]]es fällig, sofern das Vermögen 200.000 [[Reichsmark]] oder das Jahreseinkommen 20.000 Reichsmark überstieg. Der Steuersatz wurde auf 25 Prozent des Vermögens des Steuerpflichtigen festgesetzt.


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Version vom 9. Mai 2025, 09:17 Uhr

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Die Reichsfluchtsteuer wurde am 8. Dezember 1931 in Deutschland als einmalig zu zahlende Vermögenssteuer eingeführt. Sie wurde bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes fällig, sofern das Vermögen 200.000 Reichsmark oder das Jahreseinkommen 20.000 Reichsmark überstieg. Der Steuersatz wurde auf 25 Prozent des Vermögens des Steuerpflichtigen festgesetzt.

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