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Heini Wiegmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 8. April 2025, 20:59 Uhr

😃 Profil: Wiegmann, Heinrich ("Heini")
Beruf Soldat des II. Weltkriegs - NS-Opfer
Persönliche Daten
31.05.1923
Wendhausen b. Braunscheig
09.04.1945
Lüdenscheid


Heini Wiegmann (* 31. Mai 1923; † 9. April 1945 in Lüdenscheid)

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1923 in Wendhausen bei Braunschweig geboren. Ab 1941 Soldat für Instandsetzung bei der Luftwaffe und bei Panzereinheiten.

Er überzog im Frühjahr 1945 seinen Heimaturlaub, um seiner Mutter zum Geburtstag gratulieren zu können. In Lüdenscheid wurde er von der Feldpolizei festgenommen, da er seinen Urlaubsschein gefälscht hatte. Er wurde von einem militärischen Standgericht in Lüdenscheid zum Tode verurteilt und mit zwei anderen deutschen Soldaten (Fritz Gass (* 1916) und Alex Kamp (* 1911)) erschossen.


Es ist ein Abschiedsbrief von ihm erhalten:


„Meine herzallerliebsten Eltern, meine liebe Agnes u. kl. Helgalein, sowie Männe, Fam. Friedrich Wiegmann und Fam. Born.
Durch einen Kameraden schicke ich Euch diese Zeilen, es sind die letzten, die ich Euch senden kann.
Denn heute am ersten Ostertag, wurde ich vom Standgericht Lüdenscheid zum Tode verurteilt.
Meine Liebe zu Euch war mein Tod.[1] Lebt alle wohl und laßt es Euch gut gehen.“

In einem Artikel der "Lüdenscheider Rundschau" vom 22. April 1965 heißt es, u. a.:


„Zwei Tage bevor die Beschießung Lüdenscheid begann, als die Reste des deutschen Heeres großtenteils schon ohne einheitliche Führung waren und jeglicher Widerstand sinnlos geworden war, wurden in Lüdenscheid noch drei junge Soldaten wegen "Feigheit und Verrats" erschossen. Ihre Leichen ließ man den ganzen Tag unbedeckt auf dem Marktplatz (dem damaligen "Adolf-Hitler-Platz") [2]liegen - zur Abschreckung! Darüber berichtete die örtliche Zeitung wie folgt: "Todesstrafe für Verräter. Am Montag, dem 9. April, wurden in Lüdenscheid drei Wehrmachtsangehörige wegen Verrats an der deutschen Sache durch Spruch des Standgerichtes zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am frühen Morgen vollstreckt. Die Leichen der Hingerichteten wurden als abschreckendes Beispiel auf dem Adolf-Hitler-Platz zur Kenntniss der Oeffentlichkeit gebracht. Wer den Tod in Ehren fürchtet, stirbt ihn in Schande. (...)“


Am 13. April 1945 rückten amerikanische Truppen in Lüdenscheid ein.

1998 hat der Deutsche Bundestag mit dem "Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte" [3] anerkannt, dass u. a. die Todesurteile und die Fahnenflucht aus der Wehrmacht der Nationalsozialisten nicht als Verbrechen einzustufen sind. Der Zweite Weltkrieg wurde gegen geltendes Recht geführt. Somit handelten die meisten Fahnenflüchtigen rechtmäßig.

Einzelnachweise

  1. Mit "Liebe zu Euch" ist der von ihm überzogene Heimaturlaub gemeint.
  2. heute: "Rathausplatz"
  3. http://bundesrecht.juris.de/ns-aufhg/BJNR250110998.html - "Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege"

Literatur/ Quellennachweis

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