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Listenwahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der '''Listenwahl''' wird von einer [[Politische Partei|Partei]] oder [[Wählergruppe|Wählervereinigung]] zunächst eine Liste mit Kandidaten aufgestellt. Die Wähler können dann - je nach Wahlsystem - entweder nur zwischen den verschiedenen Listen wählen oder teilweise auch Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb einer Liste nehmen. Bei der Wahl zum deutschen Bundestag und in den meisten Landtagen werden wenigstens die Hälfte der Sitze aufgrund einer Listenwahl vergeben. Im Gegensatz zur [[Direktwahl]] wird keine bestimmte Person gewählt, gleichwohl hat der Spitzenkandidat (Platz 1 der Liste) einen gewissen Einfluss auf das Wahlverhalten.
Bei der '''Listenwahl''' wird von einer [[Politische Partei|Partei]] oder [[Wählergruppe|Wählervereinigung]] zunächst eine Liste mit Kandidaten aufgestellt. Die Wähler können dann - je nach Wahlsystem - entweder nur zwischen den verschiedenen Listen wählen oder teilweise auch Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb einer Liste nehmen. Bei der Wahl zum [[Bundestagswahl|deutschen Bundestag]] und in den meisten Landtagen werden wenigstens die Hälfte der Sitze aufgrund einer Listenwahl vergeben. Im Gegensatz zur [[Direktwahl]] wird von den [[Wahlrecht|Wahlberechtigte]]n keine bestimmte Person gewählt, gleichwohl hat der Spitzenkandidat (Platz 1 der Liste) einen gewissen Einfluss auf das Wahlverhalten.


Die Listenwahl soll im Wahlsystem im Falle eines Rücktritts oder beim Tod einen Nachfolger für den [[Abgeordneter|Abgeordneten]] zur Verfügung stellen.
Die Listenwahl soll im Wahlsystem im Falle eines Rücktritts oder beim Tod einen Nachfolger für den [[Abgeordneter|Abgeordneten]] zur Verfügung stellen.

Version vom 8. Februar 2025, 10:26 Uhr

Bei der Listenwahl wird von einer Partei oder Wählervereinigung zunächst eine Liste mit Kandidaten aufgestellt. Die Wähler können dann - je nach Wahlsystem - entweder nur zwischen den verschiedenen Listen wählen oder teilweise auch Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb einer Liste nehmen. Bei der Wahl zum deutschen Bundestag und in den meisten Landtagen werden wenigstens die Hälfte der Sitze aufgrund einer Listenwahl vergeben. Im Gegensatz zur Direktwahl wird von den Wahlberechtigten keine bestimmte Person gewählt, gleichwohl hat der Spitzenkandidat (Platz 1 der Liste) einen gewissen Einfluss auf das Wahlverhalten.

Die Listenwahl soll im Wahlsystem im Falle eines Rücktritts oder beim Tod einen Nachfolger für den Abgeordneten zur Verfügung stellen.

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