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[[Ausländer|ausländischer]] Staatsbürger habe dieses zu verlassen. | [[Ausländer|ausländischer]] Staatsbürger habe dieses zu verlassen. | ||
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2025, 17:30 Uhr
Die Begriffe Ausweisung oder Landesverweis bezeichnen die Anordnung der Behörden eines Staates, ein in seinem Hoheitsgebiet rechtmäßig oder rechtswidrig anwesender ausländischer Staatsbürger habe dieses zu verlassen.
Siehe auch
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