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Parastaatlich: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese können staatsähnlich organisiert | Diese können staatsähnlich organisiert sein und parallel oder ergänzend die Erfüllung [[Öffentliche Verwaltung|staatlicher Aufgaben]] übernehmen. <ref>[http://docs.google.com/gview?a=v&q=cache:JdNRdAwYnncJ:evakreisky.at/2003-2004/staat-krieg/referat02_e.pdf+parastaat&hl=de&gl=de Prof. Dr. Eva Kreisky Referat zum Thema Parastaatlichkeit]</ref> | ||
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Version vom 22. Dezember 2009, 15:40 Uhr
Parastaatlich
Als Parastaatlich (aus altgriechisch para = bei, entlang, neben) oder staatsähnlich können bestimmte private oder öffentliche- rechtliche
- Organisationen
- nichtstaatliche Organisationen oder
- Interessenverbände bezeichnet werden.
Diese können staatsähnlich organisiert sein und parallel oder ergänzend die Erfüllung staatlicher Aufgaben übernehmen. [1]
Quelle:
- Prof.Dr. Eva Kreisky: Konzeptuelle Grundlagen II – PARASTAATLICHKEIT. Unterlagen zum Referat vom 11.11.2003 im Forschungsseminar: Staatszerfall, Parastaatlichkeit, Bandenkriege. URL: http://evakreisky.at/2003-2004/staat-krieg/referat04_2c.pdf (Abruf am 12. September 2009).
Parastaatliche Institutionen und Verbände können in die Gestaltung der Politik inkorportiert sein und einen Einfluss auf den Staat haben. [2]
Literatur
- Schulz, Andrea (2000): „Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht“
Quellen
Init-Quelle
Entnommen aus der: Wikipedia
Autoren: 1001, Jergen, Yotwen, Modzzak