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Jurist: Unterschied zwischen den Versionen
→Siehe auch: wozu soll das gut sein? |
→Beispiele: kaum als solche bekannt |
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Version vom 4. Oktober 2024, 13:52 Uhr
Als Jurist wird bezeichnet, wer ein Studium der Rechtswissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung (zum Beispiel als Verwaltungsjurist) absolviert hat.
Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der nach einem durch Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenen Studium und anschließender Referendarzeit, die unterschiedlich je nach Bundesland sein kann, auch sein Zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden hat. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist in Deutschland das Zweite Staatsexamen, mit dem zugleich die Befähigung zum Richter erworben wird.
Beispiele
Zitate
Kein größer Unrecht wird Juristen angethan, / als wenn ein jeder Recht erweiset jedermann. / Weil ihnen Unrecht recht, / wenn Unrecht wo nicht wär, / wär zwar ihr Buch voll Recht, / ihr Beutel aber leer. (Johann Wolfgang von Goethe)
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