PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige e-mail-adresse. Wenn keine e-mail ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Mit dem Ausdruck '''freiwillige Gerichtsbarkeit''' bezeichnet man in Deutschland Verfahren und Tätigkeiten im Zivilrechtn, die nicht in der Zivilpro…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Mit dem Ausdruck '''freiwillige Gerichtsbarkeit''' bezeichnet man in [[Deutschland]] Verfahren und Tätigkeiten im [[Zivilrecht]]n, die nicht in der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO), sondern im [[Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]] (FamFG) geregelt sind. | Mit dem Ausdruck '''freiwillige Gerichtsbarkeit''' bezeichnet man in [[Deutschland]] Verfahren und Tätigkeiten im [[Zivilrecht]]n, die nicht in der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO), sondern seit 2008 im [[Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]] (FamFG) geregelt sind. | ||
{{PPA-Kupfer}} | {{PPA-Kupfer}} | ||
[[Kategorie:Freiwillige Gerichtsbarkeit| ]] | [[Kategorie:Freiwillige Gerichtsbarkeit| ]] |
Version vom 16. September 2024, 12:04 Uhr
Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland Verfahren und Tätigkeiten im Zivilrechtn, die nicht in der Zivilprozessordnung (ZPO), sondern seit 2008 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt sind.
Andere Lexika