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Im [[Bewerbungsgespräch]] gibt der interessierte zukünftige Arbeitnehmer viel von sich preis. Der Arbeitgeber kann manche Informationen an Dritte weitergeben, was im Sinne des | Im [[Bewerbungsgespräch]] gibt der interessierte zukünftige Arbeitnehmer viel von sich preis. Der Arbeitgeber kann manche Informationen an Dritte weitergeben, was im Sinne des Datenschutzes jedoch oft nicht zulässig ist. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Bestimmungen im [[Bewerberdatenschutz]]. | ||
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Version vom 6. September 2024, 15:18 Uhr
Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Meist wird darunter der Schutz von persönlichen oder anderweitig schützenswerten Informationen vor unbefugtem Einblick und Zugriff verstanden. Dafür hat jedes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Wesentliche Grundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz.
Kritik
Im Bewerbungsgespräch gibt der interessierte zukünftige Arbeitnehmer viel von sich preis. Der Arbeitgeber kann manche Informationen an Dritte weitergeben, was im Sinne des Datenschutzes jedoch oft nicht zulässig ist. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Bestimmungen im Bewerberdatenschutz.
Weblinks
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