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Personalausweis: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Personalausweis''' (von {{laS}} ''personalis'', „persönlich“) ist ein [[Dokument]], das von staatlichen Stellen als [[Identitätsnachweis]] ausgegeben wird und in einheitlicher Form für alle [[Natürliche Person|Person]]en des jeweiligen [[Staat]]es mit einem [[Kopfbild]] der Person ausgestattet ist. Ferner enthält er wenigstens folgende Angaben: Familienname und Vorname der Person, Geburtsdatum, Name der ausstellenden [[Behörde]], Datum der Ausstellung, eine Identifikationsnummer und ggf. weitere Angaben zur Person, z.B. die Augenfarbe, Körpergröße usw. Einige Staaten geben auch Wohnsitz, Anschrift, Geburtsort und Religion an. | Der '''Personalausweis''' (von {{laS}} ''personalis'', „persönlich“) ist ein [[Dokument]], das von staatlichen Stellen als [[Identitätsnachweis]] ausgegeben wird und in einheitlicher Form für alle [[Natürliche Person|Person]]en des jeweiligen [[Staat]]es mit einem [[Kopfbild]] der Person ausgestattet ist. Ferner enthält er wenigstens folgende Angaben: Familienname und Vorname der Person, Geburtsdatum, Name der ausstellenden [[Behörde]], Datum der Ausstellung, eine Identifikationsnummer und ggf. weitere Angaben zur Person, z.B. die Augenfarbe, Körpergröße usw. Einige Staaten geben auch Wohnsitz, Anschrift, Geburtsort und Religion an. | ||
In [[Deutschland]] wird dieser Ausweis heutzutage zentral erstellt und von der Behörde vergeben, die für den [[ | In [[Deutschland]] wird dieser Ausweis heutzutage zentral erstellt und von der Behörde vergeben, die für den Haupt[[wohnsitz]] zuständig ist, und er hat nur begrenzte Gültigkeit. Er enthält auch die jeweils gemeldete Wohnanschrift. Zu unterscheiden sind davon andere ähnliche Dokumente wie [[Reisepass]] oder [[Identitätskarte]]n, die häufig, aber nicht immer die gleiche Funktion haben. In Deutschland besteht nicht [[An sich|per se]] eine [[Mitführpflicht]] des Personalausweises. | ||
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Version vom 4. September 2024, 10:30 Uhr
Der Personalausweis (von lateinisch personalis, „persönlich“) ist ein Dokument, das von staatlichen Stellen als Identitätsnachweis ausgegeben wird und in einheitlicher Form für alle Personen des jeweiligen Staates mit einem Kopfbild der Person ausgestattet ist. Ferner enthält er wenigstens folgende Angaben: Familienname und Vorname der Person, Geburtsdatum, Name der ausstellenden Behörde, Datum der Ausstellung, eine Identifikationsnummer und ggf. weitere Angaben zur Person, z.B. die Augenfarbe, Körpergröße usw. Einige Staaten geben auch Wohnsitz, Anschrift, Geburtsort und Religion an.
In Deutschland wird dieser Ausweis heutzutage zentral erstellt und von der Behörde vergeben, die für den Hauptwohnsitz zuständig ist, und er hat nur begrenzte Gültigkeit. Er enthält auch die jeweils gemeldete Wohnanschrift. Zu unterscheiden sind davon andere ähnliche Dokumente wie Reisepass oder Identitätskarten, die häufig, aber nicht immer die gleiche Funktion haben. In Deutschland besteht nicht per se eine Mitführpflicht des Personalausweises.
Weblinks
- Deutsches Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009, § 1
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