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Geistliche Elternschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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==Auswirkungen==
==Auswirkungen==
Ein Anruf bei einem [[Bistum]] zu Anfang des Jahres [[2009]] ergab neue [[Erkenntnis]]se über dieses wichtige [[Amt]] in der [[Römisch-katholische Kirche|Römisch-katholischen Kirche]]. So ist vorgesehen, dass die Geistliche Elternschaft von einem Paten und einer Patin ausgeübt wird. Dabei gilt das [[Kirchenrecht]] für die Gesamtkirche. Es existiert ein Spezialkommentar zum Kirchenrecht, der eine deutliche Regelung dieses sensiblen Themas anstoßen möchte. Es ist deutlich, dass mehrere Paten gleichen [[Geschlecht]]es nicht "statthaft" sind. Weitere Informationen bietet der [[Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI]], der über das [[Bistum Münster]] angefordert werden kann.
Ein Anruf bei einem [[Bistum]] zu Anfang des Jahres [[2009]] ergab neue [[Erkenntnis]]se über dieses wichtige [[Amt]] in der [[Römisch-katholische Kirche|Römisch-katholischen Kirche]]. So ist vorgesehen, dass die Geistliche Elternschaft von einem Paten und einer Patin ausgeübt wird. Dabei gilt das [[Kirchenrecht]] für die Gesamtkirche. Es existiert ein Spezialkommentar zum Kirchenrecht, der eine deutliche Regelung dieses sensiblen Themas anstoßen möchte. Es ist deutlich, dass mehrere Paten gleichen [[Geschlecht]]es nicht "statthaft" sind. Weitere Informationen bietet der [[Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI]], der über das [[Bistum Münster]] angefordert werden kann.
==Siehe auch==
*[[Pflicht]]


==Weblinks==
==Weblinks==

Version vom 21. August 2024, 13:36 Uhr

Die Geistliche Elternschaft bezieht sich auf das Patenamt der katholischen Kirche. Es kann nicht zurückgegeben werden.

Auswirkungen

Ein Anruf bei einem Bistum zu Anfang des Jahres 2009 ergab neue Erkenntnisse über dieses wichtige Amt in der Römisch-katholischen Kirche. So ist vorgesehen, dass die Geistliche Elternschaft von einem Paten und einer Patin ausgeübt wird. Dabei gilt das Kirchenrecht für die Gesamtkirche. Es existiert ein Spezialkommentar zum Kirchenrecht, der eine deutliche Regelung dieses sensiblen Themas anstoßen möchte. Es ist deutlich, dass mehrere Paten gleichen Geschlechtes nicht "statthaft" sind. Weitere Informationen bietet der Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI, der über das Bistum Münster angefordert werden kann.

Weblinks