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Handelskonsulat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. August 2024, 10:04 Uhr
Ein Handelskonsulat ist die Auslandsvertretung eines Staates und als Handelsvertretung eine spezielle Form des Konsulats in der Diplomatie. Es wird meist von einem Honorarkonsul geleitet, der oft ein Kaufmann oder Rechtsanwalt ist. Der Begriff entstand im Kolonialismus.
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Handelskonsulat) vermutlich nicht.