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Ehescheidung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Juni 2024, 13:05 Uhr

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Die Ehescheidung ist ein juristischer Vorgang zur Beendigung einer Ehe. Im Falle einer kirchlichen Trauung kann es zu Problemen führen, weil zum Beispiel nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche grundsätzlich keine Scheidung möglich ist. Nach dem Zerrüttungsprinzip ab 1976 sollte in Deutschland anhand einer Befragung der Ehepartner vom Amtsgericht festgestellt werden, ob eine Fortführung der Ehe für die Beteiligten noch möglich ist.[1] Dies Regelung ist überholt und wurde durch das Trennungsprinzip ergänzt, so dass z.B. nach einer angemessenen Zeit der Trennung (mindestens ein Jahr) nicht mehr nach den Gründen gefragt wird.[2]

Siehe auch

Weblinks

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Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. siehe § 1565 Ansatz 1 BGB
  2. siehe § 1565 Ansatz 2 BGB