PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige e-mail-adresse. Wenn keine e-mail ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)


Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen


Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Stadtrecht''' erhält ein Ort unter bestimmten Bedingungen, die je nach Land und [[Staat]] verschieden sind. Allein die Größe eines Ortes ([[Einwohnerzahl]] usw.) gilt jedoch nicht als ausreichend. Wichtig ist vor allem der Sitz einer Verwaltung wie etwa zum Beispiel in [[Deutschland]] heute als [[Große Kreisstadt]]. Historisch ist das Stadtrecht mit dem [[Marktrecht]] und der Selbstverwaltung (siehe [[Kommunalrecht (Deutschland)|Kommunalrecht]]) verbunden. In der Sozialgeschichte waren [[Stadt]]gründungen oft zugleich Staatsgründungen.
Das '''Stadtrecht''' erhält ein Ort unter bestimmten Bedingungen, die je nach Land und [[Staat]] verschieden sind. Allein die Größe eines Ortes ([[Einwohnerzahl]] usw.) gilt jedoch nicht als ausreichend. Wichtig ist vor allem der Sitz einer Verwaltung wie etwa zum Beispiel in [[Deutschland]] heute als [[Große Kreisstadt]]. Historisch ist das Stadtrecht mit dem [[Marktrecht]] und der Selbstverwaltung (siehe [[Kommunalrecht (Deutschland)|Kommunalrecht]]) verbunden. Doch erhielten viele Städte erst später das Recht, den [[Stadtvogt]] selbst zu wählen.<ref>Vgl. Jakob Röschmann: ''Vorgeschichte des Kreises Flensburg''. Die vor- und frühgeschichtlichen Denkmäler und Funde in Schleswig-Holstein 6. Neumünster 1963, 98</ref> In der Sozialgeschichte waren [[Stadt]]gründungen oft zugleich Staatsgründungen.
 
== Einzelnachweise ==
<references />


[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
[[Kategorie:PPA-Kupfer]]

Version vom 16. Juni 2024, 00:12 Uhr

Das Stadtrecht erhält ein Ort unter bestimmten Bedingungen, die je nach Land und Staat verschieden sind. Allein die Größe eines Ortes (Einwohnerzahl usw.) gilt jedoch nicht als ausreichend. Wichtig ist vor allem der Sitz einer Verwaltung wie etwa zum Beispiel in Deutschland heute als Große Kreisstadt. Historisch ist das Stadtrecht mit dem Marktrecht und der Selbstverwaltung (siehe Kommunalrecht) verbunden. Doch erhielten viele Städte erst später das Recht, den Stadtvogt selbst zu wählen.[1] In der Sozialgeschichte waren Stadtgründungen oft zugleich Staatsgründungen.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Jakob Röschmann: Vorgeschichte des Kreises Flensburg. Die vor- und frühgeschichtlichen Denkmäler und Funde in Schleswig-Holstein 6. Neumünster 1963, 98