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Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Vorratsdatenspeicherung''' ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer [[Kommunikationsdienst]]e wie [[E-Mail]] oder Betreiber eines öffentlichen [[Kommunikationsnetz]]es wie [[Telefon]] einsetzen, um bestimmte Daten für Abrechnungszwecke zu speichern. Beim Telefon werden Nummern der angerufenen und der anrufenden Person sowie die Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei [[Internet]]benutzern werden die [[IP-Adresse]]n gespeichert. Außerdem sind die Anbieter und Betreiber verpflichtet, diese Daten und weitere Daten - wie etwa die Standorte von [[Mobiltelefon]]en für eine begrenzte Zeit auch zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von [[Straftat]]en bereitzuhalten; dies wird als ''anlasslose Vorratsdatenspeicherung'' bezeichnet. In Verbindung mit den personenbezogenen Daten der Nutzer ist es möglich, ein Bewegungsprofil der Personen zu erstellen. Strittig ist dabei, wie lange solche Daten gespeichert werden sollen. Die Vorratsdatenspeicherung ist abzugrenzen von anderen Überwachungssystemen, so in Deutschland | Die '''Vorratsdatenspeicherung''' ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer [[Kommunikationsdienst]]e wie [[E-Mail]] oder Betreiber eines öffentlichen [[Kommunikationsnetz]]es wie [[Telefon]] einsetzen, um bestimmte Daten für Abrechnungszwecke zu speichern. Beim Telefon werden Nummern der angerufenen und der anrufenden Person sowie die Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei [[Internet]]benutzern werden die [[IP-Adresse]]n gespeichert. Außerdem sind die Anbieter und Betreiber verpflichtet, diese Daten und weitere Daten - wie etwa die Standorte von [[Mobiltelefon]]en für eine begrenzte Zeit auch zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von [[Straftat]]en bereitzuhalten; dies wird als ''anlasslose Vorratsdatenspeicherung'' bezeichnet. In Verbindung mit den personenbezogenen Daten der Nutzer ist es möglich, ein Bewegungsprofil der Personen zu erstellen. Strittig ist dabei, wie lange solche Daten gespeichert werden sollen. Die Vorratsdatenspeicherung ist abzugrenzen von anderen Überwachungssystemen, so in Deutschland von der [[Telekommunikationsüberwachung]] (TKÜ), in der [[Schweiz]] von der ''Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs'' (ÜPF). | ||
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Die Vorratsdatenspeicherung wird mit dem Vertragsverhältnis sowie dem [[Telemediengesetz]] und dem [[Telekommunikationsgesetz]] begründet. So ist zum Beispiel für den Kunden nachvollziehbar, was ein Telefongespräch gekostet hat. Die ''anlasslose Vorratsdatenspeicherung'' wird mit der Notwendigkeit zur [[Kriminalitätsbekämpfung]] und der [[Terrorismusbekämpfung]] begründet. | Die Vorratsdatenspeicherung wird mit dem Vertragsverhältnis sowie dem [[Telemediengesetz]] und dem [[Telekommunikationsgesetz]] begründet. So ist zum Beispiel für den Kunden nachvollziehbar, was ein Telefongespräch gekostet hat. Die ''anlasslose Vorratsdatenspeicherung'' wird mit der Notwendigkeit zur [[Kriminalitätsbekämpfung]] und der [[Terrorismusbekämpfung]] begründet. | ||
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Aktuelle Version vom 5. Mai 2024, 08:31 Uhr
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste wie E-Mail oder Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes wie Telefon einsetzen, um bestimmte Daten für Abrechnungszwecke zu speichern. Beim Telefon werden Nummern der angerufenen und der anrufenden Person sowie die Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Internetbenutzern werden die IP-Adressen gespeichert. Außerdem sind die Anbieter und Betreiber verpflichtet, diese Daten und weitere Daten - wie etwa die Standorte von Mobiltelefonen für eine begrenzte Zeit auch zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten bereitzuhalten; dies wird als anlasslose Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. In Verbindung mit den personenbezogenen Daten der Nutzer ist es möglich, ein Bewegungsprofil der Personen zu erstellen. Strittig ist dabei, wie lange solche Daten gespeichert werden sollen. Die Vorratsdatenspeicherung ist abzugrenzen von anderen Überwachungssystemen, so in Deutschland von der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), in der Schweiz von der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF).
Begründung
Die Vorratsdatenspeicherung wird mit dem Vertragsverhältnis sowie dem Telemediengesetz und dem Telekommunikationsgesetz begründet. So ist zum Beispiel für den Kunden nachvollziehbar, was ein Telefongespräch gekostet hat. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wird mit der Notwendigkeit zur Kriminalitätsbekämpfung und der Terrorismusbekämpfung begründet.
Siehe auch
Andere Lexika