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Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Vorratsdatenspeicherung''' ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer [[Kommunikationsdienst]]e wie [[E-Mail]] oder Betreiber eines öffentlichen [[Kommunikationsnetz]]es wie [[Telefon]] einsetzen, um bestimmte Daten für Abrechnungszwecke zu speichern. Beim Telefon werden Nummern der angerufenen und der anrufenden Person sowie die Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Internetbenutzern werden die [[IP-Adresse]]n gespeichert. Außerdem sind die Anbieter und Betreiber verpflichtet, diese Daten und weitere Daten - wie etwa die Standorte von [[Mobiltelefon]]en für eine begrenzte Zeit auch zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von [[Straftat]]en bereitzuhalten; dies wird als ''anlasslose Vorratsdatenspeicherung'' bezeichnet. In Verbindung mit den personenbezogenen Daten der Nutzer ist es möglich, ein Bewegungsprofil der Personen zu erstellen. Strittig ist dabei, wie lange solche Daten gespeichert werden sollen. Die Vorratsdatenspeicherung ist abzugrenzen von anderen Überwachungssystemen, so in Deutschland die  [[Telekommunikationsüberwachung]] (TKÜ), in der Schweiz die ''Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs'' (ÜPF).
Die '''Vorratsdatenspeicherung''' ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer [[Kommunikationsdienst]]e wie [[E-Mail]] oder Betreiber eines öffentlichen [[Kommunikationsnetz]]es wie [[Telefon]] einsetzen, um bestimmte Daten für Abrechnungszwecke zu speichern. Beim Telefon werden Nummern der angerufenen und der anrufenden Person sowie die Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei [[Internet]]benutzern werden die [[IP-Adresse]]n gespeichert. Außerdem sind die Anbieter und Betreiber verpflichtet, diese Daten und weitere Daten - wie etwa die Standorte von [[Mobiltelefon]]en für eine begrenzte Zeit auch zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von [[Straftat]]en bereitzuhalten; dies wird als ''anlasslose Vorratsdatenspeicherung'' bezeichnet. In Verbindung mit den personenbezogenen Daten der Nutzer ist es möglich, ein Bewegungsprofil der Personen zu erstellen. Strittig ist dabei, wie lange solche Daten gespeichert werden sollen. Die Vorratsdatenspeicherung ist abzugrenzen von anderen Überwachungssystemen, so in Deutschland die  [[Telekommunikationsüberwachung]] (TKÜ), in der Schweiz die ''Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs'' (ÜPF).


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Version vom 28. April 2024, 00:16 Uhr

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste wie E-Mail oder Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes wie Telefon einsetzen, um bestimmte Daten für Abrechnungszwecke zu speichern. Beim Telefon werden Nummern der angerufenen und der anrufenden Person sowie die Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Internetbenutzern werden die IP-Adressen gespeichert. Außerdem sind die Anbieter und Betreiber verpflichtet, diese Daten und weitere Daten - wie etwa die Standorte von Mobiltelefonen für eine begrenzte Zeit auch zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten bereitzuhalten; dies wird als anlasslose Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. In Verbindung mit den personenbezogenen Daten der Nutzer ist es möglich, ein Bewegungsprofil der Personen zu erstellen. Strittig ist dabei, wie lange solche Daten gespeichert werden sollen. Die Vorratsdatenspeicherung ist abzugrenzen von anderen Überwachungssystemen, so in Deutschland die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), in der Schweiz die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF).

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