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Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
einige Dtane werden sowieso für Abrechnungszwecke benötigt
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Die '''Vorratsdatenspeicherung''' ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer [[Kommunikationsdienst]]e wie [[E-Mail]] oder Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes wie [[Telefon]] einsetzen, um bestimmte Daten für Abrechnungszwecke zu speichern. Beim Telefon werden Nummern der angerufenen und der anrufenden Person sowie die Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Internetbenutzern werden die [[IP-Adresse]]n gespeichert. Außerdem sind die Anbieter und Betreiber verpflichtet, diese Daten und weitere Daten - wie etwa die Standorte von [[Mobiltelefon]]en für eine begrenzte Zeit auch zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten bereitzuhalten; dies wird als ''anlasslose Vorratsdatenspeicherung'' bezeichnet.  
Die '''Vorratsdatenspeicherung''' ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer [[Kommunikationsdienst]]e wie [[E-Mail]] oder Betreiber eines öffentlichen [[Kommunikationsnetz]]es wie [[Telefon]] einsetzen, um bestimmte Daten für Abrechnungszwecke zu speichern. Beim Telefon werden Nummern der angerufenen und der anrufenden Person sowie die Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Internetbenutzern werden die [[IP-Adresse]]n gespeichert. Außerdem sind die Anbieter und Betreiber verpflichtet, diese Daten und weitere Daten - wie etwa die Standorte von [[Mobiltelefon]]en für eine begrenzte Zeit auch zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten bereitzuhalten; dies wird als ''anlasslose Vorratsdatenspeicherung'' bezeichnet.  


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Version vom 27. April 2024, 23:53 Uhr

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Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste wie E-Mail oder Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes wie Telefon einsetzen, um bestimmte Daten für Abrechnungszwecke zu speichern. Beim Telefon werden Nummern der angerufenen und der anrufenden Person sowie die Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Internetbenutzern werden die IP-Adressen gespeichert. Außerdem sind die Anbieter und Betreiber verpflichtet, diese Daten und weitere Daten - wie etwa die Standorte von Mobiltelefonen für eine begrenzte Zeit auch zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten bereitzuhalten; dies wird als anlasslose Vorratsdatenspeicherung bezeichnet.

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