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Hochschullehrer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hochschullehrer''' lehren und forschen an einer [[Hochschule]] bzw. [[Universität]] innerhalb ihres Lehr- und Forschungsauftrages selbständig und in eigener Verantwortung. An Universitäten sind Tätigkeiten in der [[Forschung]] eine der Hauptaufgaben des Hochschullehrers. Neben Lehre und Forschung sind Hochschullehrer auch zur Mitarbeit bei der Selbstverwaltung der Hochschule verpflichtet - das gilt insbesondere für [[Professor]]en.
'''Hochschullehrer''' lehren und forschen an einer [[Hochschule]] bzw. [[Universität]] innerhalb ihres Lehr- und [[Forschung]]sauftrages selbständig und in eigener Verantwortung. An Universitäten sind Tätigkeiten in der Forschung eine der Hauptaufgaben des Hochschullehrers. Neben Lehre und Forschung sind Hochschullehrer auch zur Mitarbeit bei der Selbstverwaltung der Hochschule verpflichtet - das gilt insbesondere für [[Professor]]en.


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Aktuelle Version vom 3. Februar 2024, 09:53 Uhr

Hochschullehrer lehren und forschen an einer Hochschule bzw. Universität innerhalb ihres Lehr- und Forschungsauftrages selbständig und in eigener Verantwortung. An Universitäten sind Tätigkeiten in der Forschung eine der Hauptaufgaben des Hochschullehrers. Neben Lehre und Forschung sind Hochschullehrer auch zur Mitarbeit bei der Selbstverwaltung der Hochschule verpflichtet - das gilt insbesondere für Professoren.

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