PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Leitende Angestellte: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''leitende Angestellte''' ist ein Angestellter in Unternehmen, der mit wesentlichen Arbeitgeberbefugnissen ausgestattet ist und Führungsauf…“ |
leere Kat. |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
[[Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)]] | [[Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)]] | ||
[[Kategorie:Management]] | [[Kategorie:Management]] | ||
[[Kategorie:Planung und Organisation]] | [[Kategorie:Planung und Organisation]] |
Aktuelle Version vom 14. Dezember 2022, 21:52 Uhr
Der leitende Angestellte ist ein Angestellter in Unternehmen, der mit wesentlichen Arbeitgeberbefugnissen ausgestattet ist und Führungsaufgaben wahrnimmt. Für die leitenden Angestellten gelten im deutschen Arbeitsrecht, und zwar gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz sowie dem Kündigungsschutzgesetz besondere Regelungen.
Andere Lexika
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |