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Staatsanwalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Dezember 2022, 11:52 Uhr
Ein Staatsanwalt ist bei Gericht in Strafsachen Vertreter der Anklage. Er ist in vielen Ländern ein Staatsbediensteter, in Deutschland z. B. ein Beamter im höheren Justizdienst in einer Staatsanwaltschaft und damit ein Organ der Rechtspflege.
In der Bundesrepublik Deutschland kann Staatsanwalt nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat.
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