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Störung des häuslichen Friedens: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Störung des häuslichen Friedens''' ist kein [[Straftat]]bestand, sondern verletzt die [[Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme]] und ist im [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] geregelt. Bei Streitigkeiten zwischen [[Mieter]]n benachbarter Mietwohnungen ist der Vermieter zum Einschreiten verpflichtet und kann die fristlose [[Kündigung]] aussprechen. Der [[Vermieter]] kann sich im [[Mietrecht]] nicht auf die Rolle des neutralen Dritten berufen.
'''Störung des häuslichen Friedens''' ist kein [[Straftat]]bestand, sondern verletzt die Pflicht zur gegenseitigen [[Rücksichtnahme]] und ist im [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] (BGB) geregelt. Bei Streitigkeiten zwischen [[Mieter]]n benachbarter Mietwohnungen ist der jeweilige [[Vermieter]] zum Einschreiten verpflichtet und kann die fristlose [[Kündigung]] aussprechen. Rechtsgrundlage ist u.a. {{§|862|bgb|juris}} BGB
 
{{Rechtshinweis}}


==Weblinks==
==Weblinks==
* [https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/stoerung-des-hausfriedens/#:~:text=Der%20Hausfrieden%20wird%20gest%C3%B6rt%2C%20sobald%20ein%20Mieter%20oder,Bewohnern%20einer%20Mietwohnung%20oder%20zwischen%20Mietern%20desselben%20Mietshauses.  Störung des Hausfriedens: Kündigung, Mietminderung, Schadenersatz]
* [https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/stoerung-des-hausfriedens/#:~:text=Der%20Hausfrieden%20wird%20gest%C3%B6rt%2C%20sobald%20ein%20Mieter%20oder,Bewohnern%20einer%20Mietwohnung%20oder%20zwischen%20Mietern%20desselben%20Mietshauses.  Störung des Hausfriedens: Kündigung, Mietminderung, Schadenersatz], Webseite des [[Rechtsanwalt]] Henry Bach, Leipzig
 
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[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Deutschland]]

Version vom 20. November 2022, 18:27 Uhr

Störung des häuslichen Friedens ist kein Straftatbestand, sondern verletzt die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Bei Streitigkeiten zwischen Mietern benachbarter Mietwohnungen ist der jeweilige Vermieter zum Einschreiten verpflichtet und kann die fristlose Kündigung aussprechen. Rechtsgrundlage ist u.a. § 862 BGB

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Weblinks

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Störung des häuslichen Friedens) vermutlich nicht.

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