PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Berlin/Bonn-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „{{Inuse}} {{Infobox Gesetz | Titel= Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollend…“
 
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Geschichte
Zeile 20: Zeile 20:
}}
}}


Das '''Berlin/Bonn-Gesetz''' regelt unter anderem den Umzug des [[Bundestag]]es, der und Teilen der [[Bundesregierung (Deutschland)|deutschen Bundesregierung]] von [[Bonn]] nach [[Berlin]] sowie den Umzug von [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundesbehörden]] und anderer Bundeseinrichtungen nach Bonn. Es ist eine Folge des sogenannten Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin [[formal]] und [[symbol]]isch bereits mit dem [[Einigungsvertrag]] zum 3. Oktober 1990 geworden.
Das '''Berlin/Bonn-Gesetz''' regelt unter anderem den Umzug des [[Bundestag]]es, der und Teilen der [[Bundesregierung (Deutschland)|deutschen Bundesregierung]] von [[Bonn]] nach [[Berlin]] sowie den Umzug von [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundesbehörden]] und anderer Bundeseinrichtungen nach Bonn. Es ist eine Folge des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, infolge der deutschen Wiedervereinigung seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin [[formal]] und [[symbol]]isch bereits mit dem [[Einigungsvertrag]] zum 3. Oktober 1990 geworden.
 
In der Diskussion um das Gesetz wurde angeführt, dass der Umzug nach Berlin dem Bund hohe Kosten verursachen würde und man dieses Geld besser in den Aufbau der neuen Bundesländer investieren könne.<ref name=":1">{{Internetquelle |url=https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-einheit/20-jahre-hauptstadtbeschluss/39724/die-entstehung-der-berliner-republik? |titel=Die Entstehung der Berliner Republik |werk=Bundeszentrale für politische Bildung |abruf=19.08.2021}}</ref><ref name=":2">{{Literatur |Titel=Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich zum Sachstand der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands vom 26. April 1994 (Berlin/Bonn-Gesetz) |Hrsg=Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit |Online=https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/berlin-bonn_statusbericht_bf.pdf}}</ref>
 
{{PPA-Kupfer}}

Version vom 12. Oktober 2022, 08:35 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Achtung! Die Seite wird gerade bearbeitet.
Dieser Artikel oder Abschnitt wird gerade bearbeitet. Um Bearbeitungskonflikte zu vermeiden, warte bitte mit Änderungen, bis diese Markierung entfernt ist. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite, dort kannst du nachfragen oder wende dich an den Bearbeiter auf seiner Diskussionsseite.


Basisdaten
Titel: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands
Kurztitel: Berlin/Bonn-Gesetz
Abkürzung: Berlin/BonnG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Datum des Gesetzes: 26. April 1994 (BGBl 1994n I S. 918)
Inkrafttreten am: 7. Mai 1994
Letzte Änderung durch: Art. 57 G vom 12. Dezember 2019
(BGBl 2019n I S. 2652, 2721)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2020
(Art. 60 G vom 12. Dezember 2019)

Das Berlin/Bonn-Gesetz regelt unter anderem den Umzug des Bundestages, der und Teilen der deutschen Bundesregierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen nach Bonn. Es ist eine Folge des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, infolge der deutschen Wiedervereinigung seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin formal und symbolisch bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden.

In der Diskussion um das Gesetz wurde angeführt, dass der Umzug nach Berlin dem Bund hohe Kosten verursachen würde und man dieses Geld besser in den Aufbau der neuen Bundesländer investieren könne.[1][2]

Andere Lexika





  1. Fehlender Parameter „zugriff“, oder „zugriff-jahr“ (Hilfe) Die Entstehung der Berliner Republik. In: Bundeszentrale für politische Bildung.
  2.  Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich zum Sachstand der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands vom 26. April 1994 (Berlin/Bonn-Gesetz). (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/berlin-bonn_statusbericht_bf.pdf).