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Raumplanung: Unterschied zwischen den Versionen

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Baugebiet ist der amtliche Begriff
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'''Raumplanung''', auch '''Raumordnung''' genannt, schafft in [[Deutschland]] die gesetzlichen und planerischen Grundlagen für eine geordnete Überbauung eines Gebietes. Es handelt sich rechtlich um ein öffentliches Interesse, das vor allem auch mit dem Privatinteresse der [[Eigentumsgarantie]] in gewissem Konflikt steht. In der Regel werden verschiedene Gebiete ausgewiesen: [[Baugebiet]], [[landwirtschaft]]liche und [[Grünzone|begrünte]] sowie Schutzzonen für die Natur und die [[Gewässer]]. Innerhalb der Bauzonen wird z.B. unterteilt in [[Wohngebiet]], Gewerbe- und Industriezonen, Zonen öffentlicher Bauten.
'''Raumplanung''', auch '''Raumordnung''' genannt, schafft in [[Deutschland]] die gesetzlichen und planerischen Grundlagen für eine geordnete Überbauung eines Gebietes. Es handelt sich rechtlich um ein öffentliches Interesse, das vor allem auch mit dem Privatinteresse der [[Eigentumsgarantie]] in gewissem Konflikt steht. In der Regel werden verschiedene Gebiete ausgewiesen: [[Baugebiet]]e (Bauzonen), [[landwirtschaft]]liche und [[Grünzone|begrünte]] sowie Schutzzonen für die Natur und die [[Gewässer]]. Innerhalb der Bauzonen wird z.B. unterteilt in [[Wohngebiet]], Gewerbe- und Industriezonen, Zonen öffentlicher Bauten.


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 8. Juni 2022, 08:19 Uhr

Raumplanung, auch Raumordnung genannt, schafft in Deutschland die gesetzlichen und planerischen Grundlagen für eine geordnete Überbauung eines Gebietes. Es handelt sich rechtlich um ein öffentliches Interesse, das vor allem auch mit dem Privatinteresse der Eigentumsgarantie in gewissem Konflikt steht. In der Regel werden verschiedene Gebiete ausgewiesen: Baugebiete (Bauzonen), landwirtschaftliche und begrünte sowie Schutzzonen für die Natur und die Gewässer. Innerhalb der Bauzonen wird z.B. unterteilt in Wohngebiet, Gewerbe- und Industriezonen, Zonen öffentlicher Bauten.

Siehe auch