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Bundesrat (Deutschland): Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bundesrat''' ist die zweite Kammer bei der Gesetzgebung in [[Deutschland]]. Es gibt Zustimmungspflichtige Gesetze, die ohne den Bundesrat nicht verabschiedet werden können. Dann gibt es nicht zustimmungspflichtige Gesetze. Diese können bei Ablehnung durch den Bundesrat mit absoluter Mehrheit durch Bundestag in Kraft treten. (Einspruchsgesetze - nicht zustimmungspflichtig). Bei Änerung des Grundgesetzes müssen sowhl 2/3 des Bundestags als auch 2/3 des Bunesrats zustimmen.
Der '''Bundesrat''' ist die zweite Kammer bei der Gesetzgebung in [[Deutschland]]. Er vertritt die Interessen den [[Bundesland|Bundesländer]]. Es gibt Zustimmungspflichtige Gesetze, die ohne den Bundesrat nicht verabschiedet werden können. Dann gibt es nicht zustimmungspflichtige Gesetze. Diese können bei Ablehnung durch den Bundesrat mit absoluter Mehrheit durch Bundestag in Kraft treten. (Einspruchsgesetze - nicht zustimmungspflichtig). Bei Änerung des Grundgesetzes müssen sowhl 2/3 des Bundestags als auch 2/3 des Bunesrats zustimmen.


Lehnt der Bundesrat ein Gesetz ab, so kann es in den [[Vermittlungsausschuss]] kommen und in einer überarbeiteten From erneut zur Abstimmung in beiden Kammern freigegeben werden.
Lehnt der Bundesrat ein Gesetz ab, so kann es in den [[Vermittlungsausschuss]] kommen und in einer überarbeiteten From erneut zur Abstimmung in beiden Kammern freigegeben werden.

Version vom 1. Juli 2010, 11:15 Uhr

Der Bundesrat ist die zweite Kammer bei der Gesetzgebung in Deutschland. Er vertritt die Interessen den Bundesländer. Es gibt Zustimmungspflichtige Gesetze, die ohne den Bundesrat nicht verabschiedet werden können. Dann gibt es nicht zustimmungspflichtige Gesetze. Diese können bei Ablehnung durch den Bundesrat mit absoluter Mehrheit durch Bundestag in Kraft treten. (Einspruchsgesetze - nicht zustimmungspflichtig). Bei Änerung des Grundgesetzes müssen sowhl 2/3 des Bundestags als auch 2/3 des Bunesrats zustimmen.

Lehnt der Bundesrat ein Gesetz ab, so kann es in den Vermittlungsausschuss kommen und in einer überarbeiteten From erneut zur Abstimmung in beiden Kammern freigegeben werden.

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