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Wenn in [[Deutschland]] ein Raum in der Wohnung als [[Arbeitszimmer]] genutzt wird, so kann das unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. | Wenn in [[Deutschland]] ein Raum in der Wohnung als [[Arbeitszimmer]] genutzt wird, so kann das unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. |
Version vom 6. September 2021, 11:40 Uhr
Eine Wohnung (von althochdeutsch wonên = „zufrieden sein“, „wohnen“, „sein“, „bleiben“) besteht aus einem Raum oder mehreren Räumen, die so beschaffen sind, dass dort ein dauernder Aufenthalt (zum Beispiel auch die Übernachtung) und die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Entsprechend gehören neben dem eigentlichen Wohnraum weitere Einrichtungen wie Küche, Toilette (WC) und eine Waschgelegenheit dazu.
Wenn in Deutschland ein Raum in der Wohnung als Arbeitszimmer genutzt wird, so kann das unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden.
Bilder aus Wohnungen
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Wohnzimmer einer US-Familie im Jahr 1958
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Arbeiten in der Wohnung um 1970
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Reiche Wohnung, USA 2009
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Alte und neue Wohnhäuser in Frankfurt am Main 2012
Siehe auch
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