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Textplagiat: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Textplagiat''' werden Texte bezeichnet, deren Ursprung eine persönliche geistige Schöpfungshöhe erreichen. Ein [[Plagiat]] ist die absichtliche und rechtswidrige Aneignung fremden, urheberrechtlich geschützten Geistesguts. Dies liegt insbesondere vor, wenn längere Abschnitte aus einem Text wortwörtlich übernommen werden, ohne die jeweilige Quelle anzugeben. Allerdings ist strittig, wie umfangreich diese Textausschnitte sein dürfen. Als besonders schwerer Fall gilt eine [[Doktorarbeit]], die entsprechende fremde Texte enthält.<ref>[https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Dissertation_Wann_ein_Doktortitel_wegen_Taeuschung_aberkannt_werden_kann.d298.html Wann ein Doktortitel wegen Täuschung aberkannt werden kann]</ref> | Als '''Textplagiat''' werden Texte bezeichnet, deren Ursprung eine persönliche geistige Schöpfungshöhe erreichen. Ein [[Plagiat]] ist die absichtliche und rechtswidrige Aneignung fremden, urheberrechtlich geschützten Geistesguts. Dies liegt insbesondere vor, wenn längere Abschnitte aus einem Text wortwörtlich übernommen werden, ohne die jeweilige Quelle anzugeben. Allerdings ist strittig, wie umfangreich diese Textausschnitte sein dürfen. Als besonders schwerer Fall gilt eine [[Doktorarbeit]], die entsprechende, nicht gekennzeichnete fremde Texte enthält.<ref>[https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Dissertation_Wann_ein_Doktortitel_wegen_Taeuschung_aberkannt_werden_kann.d298.html Wann ein Doktortitel wegen Täuschung aberkannt werden kann]</ref> | ||
== Definition == | == Definition == |
Version vom 5. August 2021, 08:16 Uhr
Als Textplagiat werden Texte bezeichnet, deren Ursprung eine persönliche geistige Schöpfungshöhe erreichen. Ein Plagiat ist die absichtliche und rechtswidrige Aneignung fremden, urheberrechtlich geschützten Geistesguts. Dies liegt insbesondere vor, wenn längere Abschnitte aus einem Text wortwörtlich übernommen werden, ohne die jeweilige Quelle anzugeben. Allerdings ist strittig, wie umfangreich diese Textausschnitte sein dürfen. Als besonders schwerer Fall gilt eine Doktorarbeit, die entsprechende, nicht gekennzeichnete fremde Texte enthält.[1]
Definition
Nach Auslegung des Urheberrechtsgesetzes kann ein Plagiat vorliegen, wenn vier Bedingungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um fremdes Geistesgut, das nicht von dem Verfasser stammt.
- Ein Verfasser übernimmt dieses Geistesgut und erweckt den Eindruck, hiervon der Urheber zu sein, obwohl dies gar nicht stimmt (dann spricht man von Aneignung).
- Das Verhalten des Verfassers ist nicht durch eine Genehmigung des tatsächlichen Urhebers gedeckt und auch nicht durch das Gesetz.
- Der Verfasser hat sich das fremde Geistesgut absichtlich angeeignet oder geschaffen mit dem Ziel, sich darüber einen persönlichen Vorteil zu verschaffen.
Geschichte
Durch das Internet ist das Kopieren aus fremden Texten besonders leicht geworden. Im Jahr 2002 erregte eine Artikelserie des Spiegel[2] über eine weit verbreitete „Plagiat-Kultur“ an deutschen Hochschulen einiges Aufsehen.[3] Die Autorin Debora Weber-Wulff, Professorin für Medieninformatik in Berlin, stellte vor allem heraus, wie gering das Unrechtsbewusstsein bei deutschen Studenten und Dozenten ausgeprägt sei. Was in Deutschland bestenfalls als Kavaliersdelikt angesehen werde, könne an Hochschulen in den USA zur Exmatrikulation führen. Weber-Wulff hat auch eine Anleitung zur Aufdeckung von Plagiaten verfasst.[4]
Weblinks
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Textplagiat) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise
- ↑ Wann ein Doktortitel wegen Täuschung aberkannt werden kann
- ↑ Weber-Wulff, D. Eine Professorin auf Plagiatsjagd: (1) Der große Online-Schwindel (2) Plagiate in der Wissenschaft (3) Auf den Schultern von Giganten (4) Alles nur geklaut? 6. November – 20. Dezember 2002
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat#Plagiate_in_Hochschule_und_Schule
- ↑ – Selbstlernkurs über Plagiate
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