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Behandlungsfehler: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „{{Inuse}} Ein '''Behandlungsfehler''', umgangssprachlich und im engeren Sinne in Bezug auf die ärztliche Kunst auch '''Kunstfehler''' genannt, liegt nach deu…“ |
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Ein '''Behandlungsfehler''', umgangssprachlich und im engeren Sinne in Bezug auf die ärztliche Kunst auch '''Kunstfehler''' genannt, liegt nach deutschem Recht vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (siehe {{§|280|bgb|juris}} Abs. 1 BGB, {{§|630a|bgb|juris}} Abs. 2 BGB). | Ein '''Behandlungsfehler''', umgangssprachlich und im engeren Sinne in Bezug auf die ärztliche Kunst auch '''Kunstfehler''' genannt, liegt nach deutschem Recht vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (siehe {{§|280|bgb|juris}} Abs. 1 BGB, {{§|630a|bgb|juris}} Abs. 2 BGB). | ||
== Weblinks == | |||
*[https://www.spiegel.de/panorama/justiz/aurich-arzt-soll-an-bandscheiben-implantaten-kraeftig-mitverdient-haben-a-1295021.html ''Korruptionsprozess: Arzt soll an Bandscheiben-Implantaten kräftig mitverdient haben''] | |||
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Version vom 9. Juni 2021, 19:43 Uhr
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Ein Behandlungsfehler, umgangssprachlich und im engeren Sinne in Bezug auf die ärztliche Kunst auch Kunstfehler genannt, liegt nach deutschem Recht vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (siehe § 280 Abs. 1 BGB, § 630a Abs. 2 BGB).
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