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Aktienkapital: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Aktienkapital''' ist ein [[Synonym]] für das [[Grundkapital]] einer [[Aktiengesellschaft]]. Laut {{§|7|AktG|juris}} [[Aktiengesetz]] ist in [[Deutschland]] das [[Mindestkapital]] 50.000 [[Euro]]. Das Aktienkapital kann durch Ausgabe neuer [[Aktie]]n erhöht werden. Jede Veränderung dieser Art muss von der [[Hauptversammlung]], also von den [[Aktionär]]en beschlossen werden.
'''Aktienkapital''' ist ein [[Synonym]] für das [[Grundkapital]] einer [[Aktiengesellschaft]]. Laut {{§|7|AktG|juris}} [[Aktiengesetz]] ist in [[Deutschland]] das [[Mindestkapital]] 50.000 [[Euro]]. Das Aktienkapital kann durch Ausgabe neuer [[Aktie]]n erhöht werden. Jede Veränderung dieser Art muss von der [[Hauptversammlung]], also von den [[Aktionär]]en beschlossen werden.


{{PPA-Opal}}
== Andere Lexika ==
* [http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aktienkapital.html Aktienkapital] – Definition im [[Gabler Wirtschaftslexikon]]
* [http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aktienkapital.html Aktienkapital] – Definition im [[Gabler Wirtschaftslexikon]]


[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]
[[Kategorie:Aktienrecht]]
[[Kategorie:Aktienrecht]]
[[Kategorie:PPA-Kupfer]]

Aktuelle Version vom 28. Mai 2021, 22:02 Uhr

Aktienkapital ist ein Synonym für das Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Laut § 7 Aktiengesetz ist in Deutschland das Mindestkapital 50.000 Euro. Das Aktienkapital kann durch Ausgabe neuer Aktien erhöht werden. Jede Veränderung dieser Art muss von der Hauptversammlung, also von den Aktionären beschlossen werden.

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