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Pflichtexemplar: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Pflichtexemplar''' ist ein Exemplar einer [[Veröffentlichung]] (meist ein [[Buch]]), das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem [[Verleger]] (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte [[Bibliothek]]en des Landes oder der Region, in der es verlegt wurde, meist die jeweilige [[Nationalbibliothek]]abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht entstand während der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] in Europa und ist heute international weit verbreitet.
Ein '''Pflichtexemplar''' ist ein Exemplar einer [[Veröffentlichung]] (meist ein [[Buch]]), das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem [[Verleger]] (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte [[Bibliothek]]en des Landes oder der Region, in der es verlegt wurde, meist die jeweilige [[Nationalbibliothek]] abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht entstand während der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] in Europa und ist heute international weit verbreitet.


Die Abgabe erfolgt bis auf wenige Ausnahmen unentgeltlich. Zweck des Pflichtexemplarrechts ist heute vorrangig die möglichst vollständige Archivierung aller Veröffentlichungen eines [[Staat]]es als Zeugnis des kulturellen Schaffens, ihre [[Bibliografie|bibliografische]] Dokumentation und die Zugänglichmachung für die Allgemeinheit. Die jeweiligen [[Nationalbibliothek]]en sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, Pflichtexemplare auf unbegrenzte Zeit aufzubewahren und eine [[Nationalbibliographie]] zu erstellen. Eine Gewähr füŕ die Vollständigkeit gibt es jedoch nicht. So können durch [[Krieg]] oder andere äußere Einwirkungen Teile des Bestandes beschädigt werden oder sogar verloren gehen.
Die Abgabe erfolgt bis auf wenige Ausnahmen unentgeltlich. Zweck des Pflichtexemplarrechts ist heute vorrangig die möglichst vollständige Archivierung aller Veröffentlichungen eines [[Staat]]es als Zeugnis des kulturellen Schaffens, ihre [[Bibliografie|bibliografische]] Dokumentation und die Zugänglichmachung für die Allgemeinheit. Die jeweiligen Nationalbibliotheken sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, Pflichtexemplare auf unbegrenzte Zeit aufzubewahren und eine [[Nationalbibliographie]] zu erstellen. Eine Gewähr füŕ die Vollständigkeit gibt es jedoch nicht. So können durch [[Krieg]] oder andere äußere Einwirkungen Teile des Bestandes beschädigt werden oder sogar verloren gehen.


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Aktuelle Version vom 26. Februar 2021, 12:00 Uhr

Ein Pflichtexemplar ist ein Exemplar einer Veröffentlichung (meist ein Buch), das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem Verleger (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte Bibliotheken des Landes oder der Region, in der es verlegt wurde, meist die jeweilige Nationalbibliothek abgegeben werden muss. Das Pflichtexemplarrecht entstand während der Frühen Neuzeit in Europa und ist heute international weit verbreitet.

Die Abgabe erfolgt bis auf wenige Ausnahmen unentgeltlich. Zweck des Pflichtexemplarrechts ist heute vorrangig die möglichst vollständige Archivierung aller Veröffentlichungen eines Staates als Zeugnis des kulturellen Schaffens, ihre bibliografische Dokumentation und die Zugänglichmachung für die Allgemeinheit. Die jeweiligen Nationalbibliotheken sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, Pflichtexemplare auf unbegrenzte Zeit aufzubewahren und eine Nationalbibliographie zu erstellen. Eine Gewähr füŕ die Vollständigkeit gibt es jedoch nicht. So können durch Krieg oder andere äußere Einwirkungen Teile des Bestandes beschädigt werden oder sogar verloren gehen.

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