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Instanz (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Instanz''' (auch: Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem [[Hierarchie|stufenweisen]] Aufbau in den [[Gerichtszweig]]en. Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der [[Rechtsweg]]. Moderne Rechtsordnungen gewähren effektiven [[Rechtsschutz]] durch ein mehrstufiges Verfahren.
Die '''Instanz''' (auch: Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem [[Hierarchie|stufenweisen]] Aufbau in den jeweiligen Gerichtszweigen, die für die einzelnen [[Gerichtsverfahren]] im [[Zivilrecht|Zivil-]] und [[Strafrecht]] sowie weiteren [[Rechtsgebiet]]en zuständig sind. Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der [[Rechtsweg]]. Moderne Rechtsordnungen gewähren effektiven [[Rechtsschutz]] durch ein mehrstufiges Verfahren.


Erste Instanzen sind zum Beispiel:
Erste Instanzen sind zum Beispiel:
*[[Amtsgericht]]
*[[Amtsgericht]]
*[[Arbeitsgericht]]
*[[Arbeitsgericht]]
*[[Verwaltungsgericht]]


Zweite Instanzen sind zum Beispiel:
Zweite Instanzen sind zum Beispiel:

Version vom 20. November 2020, 21:46 Uhr

Die Instanz (auch: Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem stufenweisen Aufbau in den jeweiligen Gerichtszweigen, die für die einzelnen Gerichtsverfahren im Zivil- und Strafrecht sowie weiteren Rechtsgebieten zuständig sind. Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der Rechtsweg. Moderne Rechtsordnungen gewähren effektiven Rechtsschutz durch ein mehrstufiges Verfahren.

Erste Instanzen sind zum Beispiel:

Zweite Instanzen sind zum Beispiel:

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