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Kassensicherungsverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr''', abgekürzt ''KassenSichV'', ist eine Rechtsverordnung des [[Bundesministerium der Finanzen|Bundesfinanzministeriums]]. Sie beschreibt die [[steuerrecht]]lichen Anforderungen und Verpflichtungen bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen.<ref>Bundesfinanzministerium: ''[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-10-06-KassenSichV.html Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)]''</ref> und erweitert die ''Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff'' (GoBD).
Die '''Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr''', abgekürzt ''KassenSichV'', ist eine Rechtsverordnung des [[Bundesministerium der Finanzen|Bundesfinanzministeriums]]. Sie beschreibt die [[steuerrecht]]lichen Anforderungen und Verpflichtungen bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen.<ref>Bundesfinanzministerium: ''[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-10-06-KassenSichV.html Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)]''</ref> und erweitert die ''Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff'' (GoBD).
Kritisiert wurde die Verordnung wegen angeblicher Belastungen für die Umwelt durch den massenhaften Ausdruck von Belegen, die in der täglichen Praxis für den einzelnen Kunden nicht notwendig sei.<ref>https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bon-pflicht-neues-kassengesetz-hat-folgen-fuer-die-umwelt-a-1297036.html</ref>


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== Einzelnachweise und Anmerkungen ==
<references />


[[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]
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Version vom 18. September 2020, 10:33 Uhr

Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr, abgekürzt KassenSichV, ist eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums. Sie beschreibt die steuerrechtlichen Anforderungen und Verpflichtungen bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen.[1] und erweitert die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Kritisiert wurde die Verordnung wegen angeblicher Belastungen für die Umwelt durch den massenhaften Ausdruck von Belegen, die in der täglichen Praxis für den einzelnen Kunden nicht notwendig sei.[2]

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen