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Duell: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Duell''' (von [[latein]]isch ''duellum'') ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen [[Waffe]]n, der von den jeweiligen Gegnern vereinbart wird. Als eine [[Ehre]]nstreitigkeit unterliegt es traditionell festgelegten Regeln und wird manchmal mit tödlichen Waffen ausgetragen. Duelle mit möglicher Todesfolge sind heute in den meisten Ländern verboten. Auch [[Fernsehdiskussion]]en von zwei Spitzenkandidaten im [[Wahlkampf]] werden als Duell bezeichnet.
Ein '''Duell''' (von [[latein]]isch ''duellum'') ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen [[Waffe]]n, der von den jeweiligen Gegnern vereinbart wird. Als eine [[Ehre]]nstreitigkeit unterliegt es traditionell festgelegten Regeln und wird manchmal mit tödlichen Waffen ausgetragen. Duelle mit möglicher Todesfolge sind heute in den meisten Ländern verboten. Auch [[Fernsehdiskussion]]en von zwei Spitzenkandidaten im [[Wahlkampf]] werden als Duell bezeichnet.


Im deutschen [[Reichsstrafgesetzbuch]] von [[1871]] wurde der ''Zweikampf mit tödlichen Waffen'' als [[Straftatbestand]] definiert und mit [[Festungshaft]] zwischen drei Monaten und fünf Jahren sanktioniert.<ref>siehe dort 15. Abschnitt, §§ 201–210</ref>
Im deutschen [[Reichsstrafgesetzbuch]] von [[1871]] wurde bereits die „Herausforderung zum Zweikampf mit tödtlichen Waffen, sowie die Annahme einer solchen Herausforderung“ als [[Straftatbestand]] definiert.<ref>siehe dort 15. Abschnitt, §§ 201</ref> Die damit verbundenen Taten wurden mit [[Festungshaft]] zwischen drei Monaten und fünf Jahren sanktioniert.<ref>siehe dort 15. Abschnitt, §§ 201–210</ref>


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Aktuelle Version vom 15. Juli 2020, 13:00 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Dieser Artikel behandelt Duell als geordneten Zweikampf, für andere Bedeutungen siehe Duell (Begriffsklärung)

Ein Duell (von lateinisch duellum) ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen Waffen, der von den jeweiligen Gegnern vereinbart wird. Als eine Ehrenstreitigkeit unterliegt es traditionell festgelegten Regeln und wird manchmal mit tödlichen Waffen ausgetragen. Duelle mit möglicher Todesfolge sind heute in den meisten Ländern verboten. Auch Fernsehdiskussionen von zwei Spitzenkandidaten im Wahlkampf werden als Duell bezeichnet.

Im deutschen Reichsstrafgesetzbuch von 1871 wurde bereits die „Herausforderung zum Zweikampf mit tödtlichen Waffen, sowie die Annahme einer solchen Herausforderung“ als Straftatbestand definiert.[1] Die damit verbundenen Taten wurden mit Festungshaft zwischen drei Monaten und fünf Jahren sanktioniert.[2]

Weblinks

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Commons: Duell – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. siehe dort 15. Abschnitt, §§ 201
  2. siehe dort 15. Abschnitt, §§ 201–210