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Wohnungsbaugenossenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Wohnungsbaugenossenschaft''' (kurz WBG) ist eine [[Genossenschaft]] mit dem Ziel, ihren Mitglieder preisgünstige [[Wohnung]] anzubieten. Gleichbedeutende Begriffe sind ''Baugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft, Wohnbaugenossenschaft, Siedlungsgenossenschaft, Wohnungsverein'' oder ''Bauverein.'' In der [[Bundesrepublik Deutschland]] gab es Ende des Jahres 2018 rund 1790 Baugenossenschaften, welche etwa 2,2 Millionen Wohnungen verwalten<ref>{{Literatur |Autor= |Titel=GdW Jahresstatistik 2018. Ausgewählte Ergebnisse |Hrsg=GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag= |Ort=Berlin |Datum=2019-08 |ISBN= |Seiten=11 |Online=[https://www.gdw.de/uploads/pdf/jahresstatistik_kompakt/GdW_Jahresstatistik_kompakt_2018.pdf PDF]}}</ref> und ca. 2,8 Mio. Mitglieder haben.<ref>„Die deutschen Genossenschaften 2019 – Entwicklungen – Meinungen – Zahlen“, DG Verlag, Wiesbaden 2019</ref> Das Handeln dieser Genossenschaft ist auf langfristigen Erfolg, nämlich die Versorgung ihrer Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum, und nicht auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet. Daher gilt die ''Wohnungsbaugenossenschaft'' oft als Leitbild der Genossenschaft überhaupt.<ref>Hans H. Münkner: ''Organisiert Euch in Genossenschaften! Anders Wirtschaften für eine bessere Welt'' Köln, 2014; Berthold Eichwald, Klaus Josef Lutz: ''Erfolgsmodell Genossenschaften - Möglichkeiten für eine werteorientierte Marktwirtschaft'', DG Verlag, Wiesbaden 2011</ref> Um für eine Genossenschaftswohnung einen Nutzungsvertrag zu erhalten, muss man zuvor der Genossenschaft als Mitglied beitreten und so genannte Geschäftsanteile (Genossenschaftsanteile) zeichnen.
Eine '''Wohnungsbaugenossenschaft''' (kurz WBG) ist eine [[Genossenschaft]] mit dem Ziel, ihren Mitglieder preisgünstige [[Wohnung]] anzubieten. Gleichbedeutende Begriffe sind ''Baugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft, Wohnbaugenossenschaft, Siedlungsgenossenschaft, Wohnungsverein'' oder ''Bauverein.'' In der [[Bundesrepublik Deutschland]] gab es Ende des Jahres 2018 rund 1790 Baugenossenschaften, welche etwa 2,2 Millionen Wohnungen verwalten<ref>{{Literatur |Autor= |Titel=GdW Jahresstatistik 2018. Ausgewählte Ergebnisse |Hrsg=GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag= |Ort=Berlin |Datum=2019-08 |ISBN= |Seiten=11 |Online=[https://www.gdw.de/uploads/pdf/jahresstatistik_kompakt/GdW_Jahresstatistik_kompakt_2018.pdf PDF]}}</ref> und ca. 2,8 Mio. Mitglieder haben.<ref>„Die deutschen Genossenschaften 2019 – Entwicklungen – Meinungen – Zahlen“, DG Verlag, Wiesbaden 2019</ref> Das Handeln dieser Genossenschaft ist auf langfristigen Erfolg, nämlich die Versorgung ihrer Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum, und nicht auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet. Daher gilt die ''Wohnungsbaugenossenschaft'' oft als Leitbild der Genossenschaft überhaupt.<ref>Hans H. Münkner: ''Organisiert Euch in Genossenschaften! Anders Wirtschaften für eine bessere Welt'' Köln, 2014; Berthold Eichwald, Klaus Josef Lutz: ''Erfolgsmodell Genossenschaften - Möglichkeiten für eine werteorientierte Marktwirtschaft'', DG Verlag, Wiesbaden 2011</ref> Um für eine Genossenschaftswohnung einen Nutzungsvertrag zu erhalten, muss man zuvor der Genossenschaft als Mitglied beitreten und so genannte Geschäftsanteile (Genossenschaftsanteile) zeichnen.


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Für das Wohnungswesen ersann [[Victor Aimé Huber]] frühe Konzepte für genossenschaftliche Wohnformen, deren praktische Versuche sich allerdings nicht als realitätstauglich erwiesen.<ref>Ingrid Schmale: Victor Aimé Huber- Ein christlicher, konservativer, romantisch geprägter Monarchist und Genossenschaftspionier. In Heinrich-Kaufmann-Stiftung (Hrsg.): Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsgründerinnen und ihre Ideen-Beiträge zur 2. Tagung zur Genossenschaftsgeschichte am 2. und 3. November 2007 im Warburg-Haus in Hamburg</ref> Das Recht der Wohnungsbaugenossenschaften wird in Deutschland bereits seit 1869 gesetzlich geregelt. Zunächst entstand das ''Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften'', das der [[Norddeutscher Bund|Norddeutsche Bund]] erlassen hatte und aus dem sich das heutige [[Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften]], kurz ''Genossenschaftsgesetz'' entwickelt hat.
Für das Wohnungswesen ersann [[Victor Aimé Huber]] frühe Konzepte für genossenschaftliche Wohnformen, deren praktische Versuche sich allerdings nicht als realitätstauglich erwiesen.<ref>Ingrid Schmale: Victor Aimé Huber- Ein christlicher, konservativer, romantisch geprägter Monarchist und Genossenschaftspionier. In Heinrich-Kaufmann-Stiftung (Hrsg.): Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsgründerinnen und ihre Ideen-Beiträge zur 2. Tagung zur Genossenschaftsgeschichte am 2. und 3. November 2007 im Warburg-Haus in Hamburg</ref> Das Recht der Wohnungsbaugenossenschaften wird in Deutschland bereits seit 1869 gesetzlich geregelt. Zunächst entstand das ''Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften'', das der [[Norddeutscher Bund|Norddeutsche Bund]] erlassen hatte und aus dem sich das heutige [[Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften]], kurz ''Genossenschaftsgesetz'' entwickelt hat.


Bis 1989 waren alle Wohnungsbaugenossenschaften als gemeinnützig anerkannt.<ref>{{Literatur |Autor=Jan Kuhnert, Olof Leps |Titel=Entwicklung der Wohnungsgemeinnützigkeit bis 1989 |Sammelwerk=Neue Wohnungsgemeinnützigkeit |Verlag=Springer Fachmedien |Ort=Wiesbaden |Datum=2017-01-01 |Seiten=33–56 |Fundstelle=44 |ISBN=9783658175696 |DOI=10.1007/978-3-658-17570-2_2 |Online=http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-17570-2_2 |Abruf=2017-02-28}}</ref>
Bis 1989 waren alle Wohnungsbaugenossenschaften in [[Westdeutschland]] als gemeinnützig anerkannt.<ref>{{Literatur |Autor=Jan Kuhnert, Olof Leps |Titel=Entwicklung der Wohnungsgemeinnützigkeit bis 1989 |Sammelwerk=Neue Wohnungsgemeinnützigkeit |Verlag=Springer Fachmedien |Ort=Wiesbaden |Datum=2017-01-01 |Seiten=33–56 |Fundstelle=44 |ISBN=9783658175696 |DOI=10.1007/978-3-658-17570-2_2 |Online=http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-17570-2_2 |Abruf=2017-02-28}}</ref>
Nach Aufhebung der [[Wohnungsgemeinnützigkeit]] blieb als ein Vorteil die gemeinnützige „Vermietungsgenossenschaft“ nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes erhalten, wonach eine Befreiung von der Körperschaftsteuer vorgesehen ist, sofern der Tätigkeitsschwerpunkt der Genossenschaft die Vermietung von Wohnraum an die Mitglieder ist. Diese Begünstigung dient der Unterstützung der Genossenschaften als besondere eigentumsartige Selbsthilfe im Wohnen.<ref>{{Literatur |Autor=Jan Kuhnert, Olof Leps |Titel=Gemeinnützig handelnde Wohnungsunternehmen ohne WGG? |Sammelwerk=Neue Wohnungsgemeinnützigkeit |Verlag=Springer Fachmedien |Ort=Wiesbaden |Datum=2017-01-01 |Seiten=165–176 |ISBN=9783658175696 |DOI=10.1007/978-3-658-17570-2_5 |Online=http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-17570-2_5 |Abruf=2017-02-28}}</ref>
Nach Aufhebung der [[Wohnungsgemeinnützigkeit]] blieb als ein Vorteil die gemeinnützige „Vermietungsgenossenschaft“ nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes erhalten, wonach eine Befreiung von der Körperschaftsteuer vorgesehen ist, sofern der Tätigkeitsschwerpunkt der Genossenschaft die Vermietung von Wohnraum an die Mitglieder ist. Diese Begünstigung dient der Unterstützung der Genossenschaften als besondere eigentumsartige Selbsthilfe im Wohnen.<ref>{{Literatur |Autor=Jan Kuhnert, Olof Leps |Titel=Gemeinnützig handelnde Wohnungsunternehmen ohne WGG? |Sammelwerk=Neue Wohnungsgemeinnützigkeit |Verlag=Springer Fachmedien |Ort=Wiesbaden |Datum=2017-01-01 |Seiten=165–176 |ISBN=9783658175696 |DOI=10.1007/978-3-658-17570-2_5 |Online=http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-17570-2_5 |Abruf=2017-02-28}}</ref>



Version vom 14. Juli 2020, 11:05 Uhr

Eine Wohnungsbaugenossenschaft (kurz WBG) ist eine Genossenschaft mit dem Ziel, ihren Mitglieder preisgünstige Wohnung anzubieten. Gleichbedeutende Begriffe sind Baugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft, Wohnbaugenossenschaft, Siedlungsgenossenschaft, Wohnungsverein oder Bauverein. In der Bundesrepublik Deutschland gab es Ende des Jahres 2018 rund 1790 Baugenossenschaften, welche etwa 2,2 Millionen Wohnungen verwalten[1] und ca. 2,8 Mio. Mitglieder haben.[2] Das Handeln dieser Genossenschaft ist auf langfristigen Erfolg, nämlich die Versorgung ihrer Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum, und nicht auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet. Daher gilt die Wohnungsbaugenossenschaft oft als Leitbild der Genossenschaft überhaupt.[3] Um für eine Genossenschaftswohnung einen Nutzungsvertrag zu erhalten, muss man zuvor der Genossenschaft als Mitglied beitreten und so genannte Geschäftsanteile (Genossenschaftsanteile) zeichnen.

Geschichte

Für das Wohnungswesen ersann Victor Aimé Huber frühe Konzepte für genossenschaftliche Wohnformen, deren praktische Versuche sich allerdings nicht als realitätstauglich erwiesen.[4] Das Recht der Wohnungsbaugenossenschaften wird in Deutschland bereits seit 1869 gesetzlich geregelt. Zunächst entstand das Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, das der Norddeutsche Bund erlassen hatte und aus dem sich das heutige Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, kurz Genossenschaftsgesetz entwickelt hat.

Bis 1989 waren alle Wohnungsbaugenossenschaften in Westdeutschland als gemeinnützig anerkannt.[5] Nach Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit blieb als ein Vorteil die gemeinnützige „Vermietungsgenossenschaft“ nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes erhalten, wonach eine Befreiung von der Körperschaftsteuer vorgesehen ist, sofern der Tätigkeitsschwerpunkt der Genossenschaft die Vermietung von Wohnraum an die Mitglieder ist. Diese Begünstigung dient der Unterstützung der Genossenschaften als besondere eigentumsartige Selbsthilfe im Wohnen.[6]

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise

  1.  GdW Jahresstatistik 2018. Ausgewählte Ergebnisse. Berlin 2019, S. 11 (PDF).
  2. „Die deutschen Genossenschaften 2019 – Entwicklungen – Meinungen – Zahlen“, DG Verlag, Wiesbaden 2019
  3. Hans H. Münkner: Organisiert Euch in Genossenschaften! Anders Wirtschaften für eine bessere Welt Köln, 2014; Berthold Eichwald, Klaus Josef Lutz: Erfolgsmodell Genossenschaften - Möglichkeiten für eine werteorientierte Marktwirtschaft, DG Verlag, Wiesbaden 2011
  4. Ingrid Schmale: Victor Aimé Huber- Ein christlicher, konservativer, romantisch geprägter Monarchist und Genossenschaftspionier. In Heinrich-Kaufmann-Stiftung (Hrsg.): Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsgründerinnen und ihre Ideen-Beiträge zur 2. Tagung zur Genossenschaftsgeschichte am 2. und 3. November 2007 im Warburg-Haus in Hamburg
  5.  Jan Kuhnert, Olof Leps: Entwicklung der Wohnungsgemeinnützigkeit bis 1989. In: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1. Januar 2017, ISBN 9783658175696, S. 33–56, doi:10.1007/978-3-658-17570-2_2 (http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-17570-2_2).
  6.  Jan Kuhnert, Olof Leps: Gemeinnützig handelnde Wohnungsunternehmen ohne WGG?. In: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1. Januar 2017, ISBN 9783658175696, S. 165–176, doi:10.1007/978-3-658-17570-2_5 (http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-17570-2_5).