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Eigentumswohnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Eigentumswohnung''' (auch ''Wohnungseigentum'') ist im deutschen Recht eine Form des [[Eigentum]]s an einer einzelnen [[Wohnung]]. Es wird durch [[Eintragung]] in das [[Grundbuch]] vermerkt, jede Wohnung erhält bei der Entstehung ein eigenes ''Grundbuchblatt'' und kann deshalb wie jede andere [[Immobilie]] verkauft, mit [[Grundpfandrecht]]en belastet oder [[Erbschaft|vererbt]] werden. Bei der Umwandlung vorhandener Wohnräume in Eigentumswohnungen gelten in Deutschland besondere Vorschriften.
Die '''Eigentumswohnung''' (auch ''Wohnungseigentum'') ist im deutschen Recht eine Form des [[Eigentum]]s an einer einzelnen [[Wohnung]]. Es wird durch [[Eintragung]] in das [[Grundbuch]] vermerkt, jede Wohnung erhält bei der Entstehung ein eigenes ''Grundbuchblatt'' und kann deshalb wie jede andere [[Immobilie]] verkauft, mit [[Grundpfandrecht]]en belastet oder [[Erbschaft|vererbt]] werden. Bei der Umwandlung vorhandener Wohnräume in Eigentumswohnungen gelten in [[Deutschland]] besondere Vorschriften.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 3. Juli 2020, 12:52 Uhr

Die Eigentumswohnung (auch Wohnungseigentum) ist im deutschen Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch vermerkt, jede Wohnung erhält bei der Entstehung ein eigenes Grundbuchblatt und kann deshalb wie jede andere Immobilie verkauft, mit Grundpfandrechten belastet oder vererbt werden. Bei der Umwandlung vorhandener Wohnräume in Eigentumswohnungen gelten in Deutschland besondere Vorschriften.

Siehe auch

Andere Lexika