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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger''' (kurz '''SdK''') wurde 1959 als ''Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.&nbsp;V.'' gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche [[Aktionärsvereinigung]]. 2004 erfolgte aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären, insbesondere von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern vor allem durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unternehmensleitungen zu vertreten und das Privateigentum zu schützen.<ref name=satzung>{{Webarchiv|url=http://www.sdk.org/mitgliedschaft_online.php?action=satzung_text& |wayback=20090526195449 |text=Satzung der SdK}}</ref> Die Vertreter der SdK besuchen im Jahr rund 500 Hauptversammlungen von in Deutschland börsennotierten Aktiengesellschaften.
Die '''Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger''' (kurz '''SdK''') wurde 1959 als ''Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.&nbsp;V.'' gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der [[Kleinaktionär]]e zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche [[Aktionärsvereinigung]]. 2004 erfolgte aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären, insbesondere von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern vor allem durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unternehmensleitungen zu vertreten und das Privateigentum zu schützen.<ref name=satzung>{{Webarchiv|url=http://www.sdk.org/mitgliedschaft_online.php?action=satzung_text& |wayback=20090526195449 |text=Satzung der SdK}}</ref> Die Vertreter der SdK besuchen im Jahr rund 500 Hauptversammlungen von in Deutschland börsennotierten Aktiengesellschaften.


== Kritik ==
== Kritik ==

Version vom 27. Juni 2020, 12:58 Uhr

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Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (kurz SdK) wurde 1959 als Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e. V. gegründet mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Kleinaktionäre zu stärken. Sie ist die zweitstärkste deutsche Aktionärsvereinigung. 2004 erfolgte aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums die Umbenennung zum heutigen Namen. Die SdK gibt als Schwerpunkt der Vereinsarbeit den „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“ an. Laut Satzung besteht der Zweck der SdK darin, die Interessen von Aktionären, insbesondere von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern vor allem durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unternehmensleitungen zu vertreten und das Privateigentum zu schützen.[1] Die Vertreter der SdK besuchen im Jahr rund 500 Hauptversammlungen von in Deutschland börsennotierten Aktiengesellschaften.

Kritik

Seit dem Jahr 2002 ist die SdK im Zusammenhang mit einzelnen Aktiengesellschaften in die Kritik geraten. Sie war dem Vorwurf ausgesetzt, das persönliche Wohl einiger ihrer Mitarbeiter in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten zu stellen, statt die Belange ihrer Mitglieder zu vertreten. Die SdK wies darauf hin, dass sich Anlegerschutzvereinigungen bei ihrer Arbeit in einem schwierigen Spannungsfeld bewegen und Kursverluste von Gesellschaften mit Missständen korrelieren, auf welche die SdK hinweist. Bei der Kritik in den Medien werden nach Ansicht der SdK häufig pauschal die SdK und private Engagements ehrenamtlicher SdK-Vertreter miteinander vermengt.[2]

Im Januar 2012 begann vor dem Münchner Landgericht ein Prozess wegen Insiderhandels. Angeklagt waren eine Reihe von Börsenhändlern und Finanzjournalisten, unter anderem der ehemalige SdK-Vizechef Markus Straub und der frühere Sprecher der Schutzvereinigung Christoph Öfele sowie der mit ihnen eng verbandelte Herausgeber von Börsenbriefen und Finanzinvestor Tobias Bosler. Sie sollen durch Insiderhandel und Kursmanipulationen von kleinen Unternehmen Gewinne im zweistelligen Millionen-Bereich gemacht haben.[3] Im Laufe des Jahres 2012 kam es zu mehreren Verurteilungen mit Haft- und Geldstrafen, auch für Straub, Bosler und Öfele.[4][5][6] Bedeutende bzw. aufgrund einer Insolvenz ehemals bedeutende Aktiengesellschaften, mit deren zurückliegenden negativen Kursverläufen die SdK in Verbindung gebracht wurden, sind Solar Millennium, MLP[7] und Thielert.

Andere Lexika





Einzelnachweise