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Rufmord: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rufmord''' bezeichnet: das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind, siehe [[Verleumdung]]. eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung, im [[Strafgesetzbuch]] aufgeführt, siehe [[Üble Nachrede]]. Im Falle des erwiesenen Rufmordes hat der Geschädigte Anrecht auf [[Schadensersatz]].
'''Rufmord''' bezeichnet: das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind, siehe [[Verleumdung]]. eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung, im [[Strafgesetzbuch]] aufgeführt, siehe [[Üble Nachrede]]. Im Falle des erwiesenen Rufmordes hat der [[Geschädigter|Geschädigte]] Anrecht auf [[Schadensersatz]].


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Version vom 24. Juni 2020, 23:46 Uhr

Rufmord bezeichnet: das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind, siehe Verleumdung. eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung, im Strafgesetzbuch aufgeführt, siehe Üble Nachrede. Im Falle des erwiesenen Rufmordes hat der Geschädigte Anrecht auf Schadensersatz.

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Siehe auch

Zitate

  • "Sie können von Rufmord versucht werden und Menschen verleumden und beschmutzen, vor allem in der Welt der Politik." (Papst Franziskus zu den Medien)

Weblinks

Andere Lexika