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Ein Vorstand kann aus einer Person oder aus mehreren Personen bestehen. Bei mehreren Personen gibt es einen [[Vorsitzender|Vorsitzenden]], der manchmal (z.B. bei [[Aktiengesellschaft]]en) auch als ''Vorstandsvorsitzender'' bezeichnet wird. Der erste Vorsitzende besitzt im Vorstand die [[Richtlinienkompetenz]]; dafür wird manchmal den [[latein]]ischen Begriff [[Primus inter pares]]. | Ein Vorstand kann aus einer Person oder aus mehreren Personen bestehen. Bei mehreren Personen gibt es einen [[Vorsitzender|Vorsitzenden]], der manchmal (z.B. bei [[Aktiengesellschaft]]en) auch als ''Vorstandsvorsitzender'' bezeichnet wird. Der erste Vorsitzende besitzt im Vorstand die [[Richtlinienkompetenz]]; dafür wird manchmal den [[latein]]ischen Begriff [[Primus inter pares]] verwendet. | ||
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Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist. Gesetzlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist dann oftmals nur dieser geschäftsführende Vorstand.
Ein Vorstand kann aus einer Person oder aus mehreren Personen bestehen. Bei mehreren Personen gibt es einen Vorsitzenden, der manchmal (z.B. bei Aktiengesellschaften) auch als Vorstandsvorsitzender bezeichnet wird. Der erste Vorsitzende besitzt im Vorstand die Richtlinienkompetenz; dafür wird manchmal den lateinischen Begriff Primus inter pares verwendet.
Beispiel
- Der Komponist Christoph Traud bekleidete in den Jahren 1995 bis 1999 ein Amt im erweiterten Vorstand der Festspiele Balver Höhle e.V., bis eine Satzungsänderung nach Meinung des damaligen Geschäftsführers Josef Jost die Neuwahl des kompletten Vorstandes erforderlich machte.
Siehe auch
Weblinks
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