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Lohnleitlinie: Unterschied zwischen den Versionen

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Markus Deing (Diskussion | Beiträge)
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Die volkswirtschaftliche '''Lohnleitlinie''' ist die kostenniveauneutrale [[Arbeitsentgelt|Lohnerhöhung]], d. h. eine Lohnerhöhung, die sich an der Entwicklung der [[Arbeitsproduktivität]] orientiert.
Als '''Lohnleitlinie''' wird in der [[Volkswirtschaft]] ein Richtwert für eine [[Lohnerhöhung]] bezeichnet, die sich an der Entwicklung der [[Arbeitsproduktivität]] orientiert.


In der [[Tarifpolitik]] wird die Vorgabe einer solchen Leitlinie für die Tarifverhandlungen regelmäßig diskutiert. Die Arbeitnehmerseite ([[Gewerkschaft]]en, [[Kaufkraft (Konsum)|Kaufkraft]]-orientierte Ökonomen) argumentiert, dass die Leitlinie einen stärkeren Lohnanstieg zur Steigerung der Kaufkraft beinhalten sollte. Die Arbeitgeberseite argumentiert, dass ein Unterschreiten der Lohnleitlinie, d. h. Lohnzurückhaltung mittel- und langfristig zu einer Erhöhung der [[Beschäftigung]] führe.  
In der [[Tarifpolitik]] wird die Vorgabe einer solchen Leitlinie für die Tarifverhandlungen regelmäßig diskutiert. Die [[Arbeitnehmer]]seite ([[Gewerkschaft]]en, [[Kaufkraft (Konsum)|Kaufkraft]]-orientierte Ökonomen) argumentiert, dass die Leitlinie einen stärkeren Lohnanstieg zur Steigerung der Kaufkraft beinhalten sollte. Die [[Arbeitgeber]]seite argumentiert, ein Unterschreiten der Lohnleitlinie, d. h. Lohnzurückhaltung führe mittel- und langfristig zu einer Erhöhung der [[Beschäftigung]] führe.  


Die kostenniveauneutrale Lohnerhöhung berücksichtigt neben der Entwicklung der [[Arbeitsproduktivität]] auch die Außenhandelspreise, sowie die gesetzlichen und freiwilligen Sozialleistungen.
Die kostenniveauneutrale Lohnerhöhung berücksichtigt neben der Entwicklung der Arbeitsproduktivität auch die [[Außenhandelspreis]]e, sowie die gesetzlichen und freiwilligen [[Sozialleistung]]en.


[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]
Quelle: Entnommen aus [https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnleitlinie Wikipedia]


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Version vom 15. Mai 2020, 13:42 Uhr

Als Lohnleitlinie wird in der Volkswirtschaft ein Richtwert für eine Lohnerhöhung bezeichnet, die sich an der Entwicklung der Arbeitsproduktivität orientiert.

In der Tarifpolitik wird die Vorgabe einer solchen Leitlinie für die Tarifverhandlungen regelmäßig diskutiert. Die Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften, Kaufkraft-orientierte Ökonomen) argumentiert, dass die Leitlinie einen stärkeren Lohnanstieg zur Steigerung der Kaufkraft beinhalten sollte. Die Arbeitgeberseite argumentiert, ein Unterschreiten der Lohnleitlinie, d. h. Lohnzurückhaltung führe mittel- und langfristig zu einer Erhöhung der Beschäftigung führe.

Die kostenniveauneutrale Lohnerhöhung berücksichtigt neben der Entwicklung der Arbeitsproduktivität auch die Außenhandelspreise, sowie die gesetzlichen und freiwilligen Sozialleistungen.

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