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Arbeitslosigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Arbeitslosigkeit''' versteht man in der [[Volkswirtschaftslehre]] das Fehlen von [[Beschäftigung]]smöglichkeiten für einen Teil der [[Arbeitsfähigkeit|arbeitsfähigen]] Menschen. Arbeitslosigkeit ist oft unabhängig von [[Einkommen]], kann jedoch in die [[Armut]] führen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit bekommt der Betreffende in der [[Bundesrepublik Deutschland]] normalerweise ein [[Arbeitslosengeld]] in Höhe von 60 % des pauschalierten Nettoentgeltes. Wenn Kinder berücksichtigt werden können, steigt das Arbeitslosengeld auf 67 %.  
Unter '''Arbeitslosigkeit''' (auch ''Erwerbstätigkeit'') versteht man in der [[Volkswirtschaftslehre]] das Fehlen von Beschäftigungsmöglichkeiten für einen Teil der [[Arbeitsfähigkeit|arbeitsfähigen]] Menschen. Arbeitslosigkeit ist oft unabhängig von [[Einkommen]], kann jedoch in die [[Armut]] führen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit bekommt der Betreffende in der [[Bundesrepublik Deutschland]] normalerweise ein [[Arbeitslosengeld]] in Höhe von 60 % des pauschalierten Nettoentgeltes. Wenn Kinder berücksichtigt werden können, steigt das Arbeitslosengeld auf 67 %.  


Die Rechte und Pflichten des Arbeitslosen regelt in Deutschland die [[Eingliederungsvereinbarung]], die vom Arbeitslosen und einem Vertreter der [[Bundesagentur für Arbeit]] unterschrieben wird.
Die Rechte und Pflichten des Arbeitslosen regelt in Deutschland die [[Eingliederungsvereinbarung]], die vom Arbeitslosen und einem Vertreter der [[Bundesagentur für Arbeit]] unterschrieben wird.

Version vom 20. April 2020, 11:12 Uhr

Unter Arbeitslosigkeit (auch Erwerbstätigkeit) versteht man in der Volkswirtschaftslehre das Fehlen von Beschäftigungsmöglichkeiten für einen Teil der arbeitsfähigen Menschen. Arbeitslosigkeit ist oft unabhängig von Einkommen, kann jedoch in die Armut führen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit bekommt der Betreffende in der Bundesrepublik Deutschland normalerweise ein Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % des pauschalierten Nettoentgeltes. Wenn Kinder berücksichtigt werden können, steigt das Arbeitslosengeld auf 67 %.

Die Rechte und Pflichten des Arbeitslosen regelt in Deutschland die Eingliederungsvereinbarung, die vom Arbeitslosen und einem Vertreter der Bundesagentur für Arbeit unterschrieben wird.

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