
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Rundfunkbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
gibt es in dieser Form nur in D |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
[[Kategorie:Rundfunk]] | [[Kategorie:Rundfunk]] | ||
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]] | [[Kategorie:Steuern und Abgaben]] | ||
[[Kategorie:Bundesrepublik Deutschland]] | |||
[[Kategorie:PPA-Silber]] | [[Kategorie:PPA-Silber]] |
Version vom 15. März 2020, 08:52 Uhr
Der Rundfunkbeitrag dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie wurde zuerst 1923 als Rundfunkgebühr eingeführt und von der Reichstelegraphenverwaltung auf 25 Mark jährlich festgelegt. Sie stieß dann bereits mitten in der Inflationszeit auf Schwierigkeiten, da die meisten Menschen ihr Radio selbst bastelten und nicht anmeldeten. In den 1930er Jahren kam es zu verschärften Bestimmungen und Kontrollen, die auch z.T. nach 1945 weiter galten. Mit Einführung des Fernsehens konnte eine Genehmigung zum Empfang entsprechender Sendungen für 5 DM monatlich beantragt werden. In der DDR galten ähnliche Regelungen.
Bis 2012 galt der Grundsatz, dass jeder, der ein Gerät zum Empfang von Rundfunk- bzw. Fernsehsendungen bereithielt, zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet war. Umstritten war die Einführung der Rundfunkgebühren ab 2007 auch für internetfähige Computer. Seit 1. Januar 2013 gilt in Deutschland die Regelung, dass für jeden Haushalt und für jede Betriebsstätte ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, unabhängig von der Zahl der betriebenen Geräte. Auch diese neue Regelung ist umstritten.