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Ehe: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. März 2020, 05:52 Uhr

Die Ehe (von althochdeutsch ēwa = „Gesetz“) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen Mann und Frau, die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religion begründet und anerkannt ist. Die Eheschließung (Heirat) wird meist rituell oder gesetzlich geregelt und findet ihren Ausdruck in Zeremonien (Hochzeit, Trauung). In manchen Kulturen und Staaten kann die Verbindung auch von mehreren Personen oder gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden (sogenannte „Homo-Ehe“).

Ehe im Judentum

Im Judentum sind Ehe und Familie sehr wichtig. Denn in ihr gibt eine Generation ihr Wissen und die vielen Rituale der Religion an die nächste Generation weiter.

Ehe im Christentum

Die römisch-katholische Kirche spricht sich gegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen aus, was jedoch nicht zwingend Auswirkungen auf die Loyalität hat.

Ein Ehekonsens wird vorausgesetzt. Anderenfalls liegt ein Konsensmangel vor, der zur Ungültigkeit der Ehe führen kann. Diese wird dann von dem sogenannten Offizialat festgestellt.

Pflichten des Ehepartners

Zuvörderst ist die Treue als wichtigste Eigenschaft zu nennen. Auch die Bereitschaft zur Versöhnung im Falle eines Streites muss vorhanden sein.

Zitate

  • "Sollten Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, haben Sie jedenfalls auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen." (gefunden auf ehe.de am 2. März 2020)
  • "Sie verneinen bewusst die Wurzeln der Kirche und schneiden sich dadurch von ihrer eigenen Zukunft ab, wie Eheleute, die den Kindersegen verhüten." (P. Stefan Pfluger am Aschermittwoch 2020)

Siehe auch

Weblinks

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