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Ehepastoral: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Ehepastoral''' widmet sich der Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung des [[Eherecht]]s. Die Ehepastoral wird normalerweise durch den [[Pfarrer]] ausgeübt, was jedoch an seine Grenzen stößt, wenn die [[Ehepartner]] durch die [[Trennung bei bleibendem Eheband]] unter Umständen in unterschiedlichen Gemeinden beheimatet sind. Sollten die zerstrittenen Ehepartner in einem [[Dekanat]] wohnen, so gibt es dort Ansprechpartner.
Die '''Ehepastoral''' widmet sich der Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung des [[Eherecht]]s. Die Ehepastoral wird normalerweise durch den [[Pfarrer]] ausgeübt, was jedoch an seine Grenzen stößt, wenn die [[Ehepartner]] durch die [[Trennung bei bleibendem Eheband]] unter Umständen in unterschiedlichen Gemeinden beheimatet sind. Sollten die zerstrittenen Ehepartner in einem [[Dekanat]] wohnen, so gibt es dort Ansprechpartner.
==Erzbistum Paderborn==
Die Ehepastoral stößt an ihre Grenzen, wenn sich zumindest ein Ehepartner gegen unterstützende Hilfsangebote sperrt, da es keine Möglichkeit gibt, professionelle Unterstützung zu erzwingen. Da der freie [[Wille]] des Menschen als oberste Maxime über allem steht, wird die Begrenztheit dieser Strukturen deutlich. 
==Trivia==
*Die [[Priester]] der [[Priesterbruderschaft St. Pius X.]] stehen für Hilfestellungen ebenfalls zur Verfügung und sind in der Lage, deutlich zielgerichteter zu agieren.


==Weblinks==
==Weblinks==
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[[Kategorie:Seelsorge]]
[[Kategorie:Seelsorge]]
[[Kategorie:Römisch-katholische Kirche]]

Version vom 10. März 2020, 04:45 Uhr

Die Ehepastoral widmet sich der Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung des Eherechts. Die Ehepastoral wird normalerweise durch den Pfarrer ausgeübt, was jedoch an seine Grenzen stößt, wenn die Ehepartner durch die Trennung bei bleibendem Eheband unter Umständen in unterschiedlichen Gemeinden beheimatet sind. Sollten die zerstrittenen Ehepartner in einem Dekanat wohnen, so gibt es dort Ansprechpartner.

Erzbistum Paderborn

Die Ehepastoral stößt an ihre Grenzen, wenn sich zumindest ein Ehepartner gegen unterstützende Hilfsangebote sperrt, da es keine Möglichkeit gibt, professionelle Unterstützung zu erzwingen. Da der freie Wille des Menschen als oberste Maxime über allem steht, wird die Begrenztheit dieser Strukturen deutlich.

Trivia

Weblinks