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Volljährigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. März 2020, 22:39 Uhr
Die Volljährigkeit ist das Lebensalter, ab dem eine natürliche Person von Rechts wegen als erwachsen und mündig gilt. Völljährig ist eine Person heuzutage in den meisten Staaten mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Geschichtlich hängt das Alter mit der Wehrfähigkeit der Männer zusammen. Allerdings wurde teilweise die Volljährigkeit erst mit dem Ende des Wehrdienstes erlangt. So lag das Alter, ab dem ein Mann volljährig wurde, in den deutschsprachigen Ländern des 18. Jahrhunderts noch bei 25 Jahren.
Siehe auch
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