Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Ehe: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Sozenschreck (Diskussion | Beiträge)
K Konsensmangel verlinkt
Sozenschreck (Diskussion | Beiträge)
Weiteres zum Konsensmangel
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Ehe''' (von [[althochdeutsch]] ''ēwa'' = „Gesetz“) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen [[Mann]] und [[Frau]], die durch [[Naturrecht]], [[Gesellschaftsrecht]] oder [[Religion]] begründet und anerkannt ist. Die [[Eheschließung]] (Heirat) wird meist [[Ritus|rituell]] oder gesetzlich geregelt und findet ihren Ausdruck in [[Zeremonie]]n ([[Hochzeit]], [[Trauung]]). In manchen Kulturen und Staaten kann die Verbindung auch von mehreren Personen oder gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden (sogenannte „Homo-Ehe“). Die römisch-katholische Kirche spricht sich gegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen aus, was jedoch nicht zwingend Auswirkungen auf die [[Loyalität]] hat.
Die '''Ehe''' (von [[althochdeutsch]] ''ēwa'' = „Gesetz“) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen [[Mann]] und [[Frau]], die durch [[Naturrecht]], [[Gesellschaftsrecht]] oder [[Religion]] begründet und anerkannt ist. Die [[Eheschließung]] (Heirat) wird meist [[Ritus|rituell]] oder gesetzlich geregelt und findet ihren Ausdruck in [[Zeremonie]]n ([[Hochzeit]], [[Trauung]]). In manchen Kulturen und Staaten kann die Verbindung auch von mehreren Personen oder gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden (sogenannte „Homo-Ehe“). Die römisch-katholische Kirche spricht sich gegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen aus, was jedoch nicht zwingend Auswirkungen auf die [[Loyalität]] hat.


Ein [[Ehekonsens]] wird vorausgesetzt. Anderenfalls liegt ein [[Konsensmangel]] vor, der zur Ungültigkeit der Ehe führen kann.
Ein [[Ehekonsens]] wird vorausgesetzt. Anderenfalls liegt ein [[Konsensmangel]] vor, der zur Ungültigkeit der Ehe führen kann. Diese wird dann von dem sogenannten [[Offizialat]] festgestellt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 7. Januar 2020, 07:31 Uhr

Die Ehe (von althochdeutsch ēwa = „Gesetz“) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen Mann und Frau, die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religion begründet und anerkannt ist. Die Eheschließung (Heirat) wird meist rituell oder gesetzlich geregelt und findet ihren Ausdruck in Zeremonien (Hochzeit, Trauung). In manchen Kulturen und Staaten kann die Verbindung auch von mehreren Personen oder gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden (sogenannte „Homo-Ehe“). Die römisch-katholische Kirche spricht sich gegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen aus, was jedoch nicht zwingend Auswirkungen auf die Loyalität hat.

Ein Ehekonsens wird vorausgesetzt. Anderenfalls liegt ein Konsensmangel vor, der zur Ungültigkeit der Ehe führen kann. Diese wird dann von dem sogenannten Offizialat festgestellt.

Siehe auch

Andere Lexika