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Gewaltenteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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nicht jedes Parlament gehört dazu
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'''Gewaltenteilung''' ist das Prinzip eines modernen [[Rechtsstaat]]es. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten ''Gesetzgebung'' ([[Parlament]],[[Legislative]]), ''ausführende Gewalt'' ([[Regierung]], [[Exekutive]]) und ''Rechtsprechung'' ([[Gericht]]e, [[Judikative]]) unterschieden. Diese Form der Gewaltenteilung wurde im 17. und zu Beginn des 18. Jahrhundert durch die Staatsphilosophie des englischen Philosophen [[John Locke]] und des französischen Barons Montesquieu philosophisch begründet. In seiner staatstheoretischen Schrift ''De l’esprit des lois'' (Vom Geist der Gesetze, Genf 1748) stellte Montesquieu den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive vor.
'''Gewaltenteilung''' ist das Prinzip eines modernen [[Rechtsstaat]]es. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten ''Gesetzgebung'' ([[Legislative]]), ''ausführende Gewalt'' ([[Regierung]], [[Exekutive]]) und ''Rechtsprechung'' ([[Gericht]]e, [[Judikative]]) unterschieden. Diese Form der Gewaltenteilung wurde im 17. und zu Beginn des 18. Jahrhundert durch die Staatsphilosophie des englischen Philosophen [[John Locke]] und des französischen Barons Montesquieu philosophisch begründet. In seiner staatstheoretischen Schrift ''De l’esprit des lois'' (Vom Geist der Gesetze, Genf 1748) stellte Montesquieu den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive vor.
 
== Siehe auch ==
*[[Parlament]]


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Version vom 26. November 2019, 13:04 Uhr

Gewaltenteilung ist das Prinzip eines modernen Rechtsstaates. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Regierung, Exekutive) und Rechtsprechung (Gerichte, Judikative) unterschieden. Diese Form der Gewaltenteilung wurde im 17. und zu Beginn des 18. Jahrhundert durch die Staatsphilosophie des englischen Philosophen John Locke und des französischen Barons Montesquieu philosophisch begründet. In seiner staatstheoretischen Schrift De l’esprit des lois (Vom Geist der Gesetze, Genf 1748) stellte Montesquieu den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive vor.

Siehe auch

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