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Personalausweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Personalausweis''' (von {{laS}} ''personalis'', „persönlich“) ist ein [[Dokument]], das von staatlichen Stellen als [[Identitätsnachweis]] ausgegeben wird und in einheitlicher Form für alle [[Natürliche Person|Person]] des Staates mit einem [[Kopfbild]] der [[Natürliche Person|Person]] ausgestattet ist. In [[Deutschland]] wird dieser Ausweis von der Behörde vergeben, die für den [[Hauptwohnsitz]] zuständig ist, und er hat nur begrenzte Gültigkeit.
Der '''Personalausweis''' (von {{laS}} ''personalis'', „persönlich“) ist ein [[Dokument]], das von staatlichen Stellen als [[Identitätsnachweis]] ausgegeben wird und in einheitlicher Form für alle [[Natürliche Person|Person]] des Staates mit einem [[Kopfbild]] der [[Natürliche Person|Person]] ausgestattet ist. In [[Deutschland]] wird dieser Ausweis von der Behörde vergeben, die für den [[Hauptwohnsitz]] zuständig ist, und er hat nur begrenzte Gültigkeit.


== Weblinks ==
* [https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html Deutsches Personalausweisgesetz] vom 18. Juni 2009, § 1
{{PPA-Kupfer}}
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Version vom 20. November 2019, 13:53 Uhr

Der Personalausweis (von lateinisch personalis, „persönlich“) ist ein Dokument, das von staatlichen Stellen als Identitätsnachweis ausgegeben wird und in einheitlicher Form für alle Person des Staates mit einem Kopfbild der Person ausgestattet ist. In Deutschland wird dieser Ausweis von der Behörde vergeben, die für den Hauptwohnsitz zuständig ist, und er hat nur begrenzte Gültigkeit.

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