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Volkseigener Betrieb: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Volkseigene Betrieb''' (kurz ''VEB'') war eine [[Rechtsform]] der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetischen Besatzungszone]] und später in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]. Diese Rechtsform wurde nach Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] unter sowjetischer Besatzung nach der [[Enteignung]] von Privatunternehmen geschaffen. Zunächst waren | Der '''Volkseigene Betrieb''' (kurz ''VEB'') war eine [[Rechtsform]] der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetischen Besatzungszone]] und später in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]. Diese Rechtsform wurde nach Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] unter sowjetischer Besatzung nach der [[Enteignung]] von Privatunternehmen geschaffen. Zunächst waren rund 200 Großbetriebe in 25 [[Sowjetische Aktiengesellschaft]]en umgewandelt und für die Wirtschaft der [[Sowjetunion]] ausgebeutet worden. Diese wurden später als VEB an die DDR zurückgegeben. Bis 1972 wurden auch fast alle übrigen Industrie- und Baubetriebe in rund 11.000 VEBs umgewandelt,<ref>Günter Hedtkamp, Karl Heinz Brodbeck: ''Finanzwirtschaft, öffentliche III: Die Finanzwirtschaft der DDR.'' In: Anton Zottmann u. a. (Hrsg.), Willi Albers (Red.): ''Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW).'' Bd. 3. Gustav Fischer, Stuttgart / J. C. B. Mohr, Tübingen / Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, Zürich 1981, S. 195–211, hier S. 210 ([https://books.google.de/books?id=09kvzMQnFIwC&pg=PA210 Digitalisat] bei Google Books).</ref> Die „volkseigenen Betriebe“ unterstanden letztlich der DDR-Partei- und Staatsführung und waren somit [[Staatsbetrieb]]e. An der Spitze jedes VEB stand ein einzelverantwortlicher Werksleiter (später auch Werk- oder Betriebsdirektor genannt). Ihm zur Seite standen der Sekretär der [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands|SED]]-Betriebsparteiorganisation (BPO) und der Vorsitzende der [[Betriebsgewerkschaftsleitung]] (BGL).<ref>Günther Zell, Rainer Waterkamp: ''Das zentralstaatliche Planungssystem der DDR.'' S. 27.</ref> Ein Teil der VEBs war von Juli 1948 bis Oktober 1949 der [[Deutsche Wirtschaftskommission|Deutschen Wirtschaftskommission]] (DWK) unterstellt. Alle anderen VEBs wurden von den Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder [[genossenschaft]]lich verwaltet.<ref name="trans1003">Annegret Hauer, Thomas Kleinhenz, Liliane von Schuttenbach: ''Der Mittelstand im Transformationsprozeß Ostdeutschlands und Osteuropas.'' Heidelberg 1993, ISBN 978-3-7908-0691-5, S. 10 f.</ref> 1950 entstand das [[Industrieministerium der DDR]]<ref>''Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit:'' http://www.verfassungen.de/de/ddr/mfsbildung50.htm Online-Veröffentlichung, abgerufen am 10. Januar 2018.</ref> und die von diesem angeleitete [[Vereinigung Volkseigener Betriebe]] (VVB).<ref name="trans1003" /> Ab Ende der 1960er Jahre entstanden schrittweise die [[Kombinat]]e. 1989 waren rund 80 % aller Beschäftigten der DDR in einem VEB tätig. | ||
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Version vom 4. Oktober 2019, 17:00 Uhr
Der Volkseigene Betrieb (kurz VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Diese Rechtsform wurde nach Ende des Zweiten Weltkrieges unter sowjetischer Besatzung nach der Enteignung von Privatunternehmen geschaffen. Zunächst waren rund 200 Großbetriebe in 25 Sowjetische Aktiengesellschaften umgewandelt und für die Wirtschaft der Sowjetunion ausgebeutet worden. Diese wurden später als VEB an die DDR zurückgegeben. Bis 1972 wurden auch fast alle übrigen Industrie- und Baubetriebe in rund 11.000 VEBs umgewandelt,[1] Die „volkseigenen Betriebe“ unterstanden letztlich der DDR-Partei- und Staatsführung und waren somit Staatsbetriebe. An der Spitze jedes VEB stand ein einzelverantwortlicher Werksleiter (später auch Werk- oder Betriebsdirektor genannt). Ihm zur Seite standen der Sekretär der SED-Betriebsparteiorganisation (BPO) und der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL).[2] Ein Teil der VEBs war von Juli 1948 bis Oktober 1949 der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) unterstellt. Alle anderen VEBs wurden von den Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet.[3] 1950 entstand das Industrieministerium der DDR[4] und die von diesem angeleitete Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB).[3] Ab Ende der 1960er Jahre entstanden schrittweise die Kombinate. 1989 waren rund 80 % aller Beschäftigten der DDR in einem VEB tätig.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Hedtkamp, Karl Heinz Brodbeck: Finanzwirtschaft, öffentliche III: Die Finanzwirtschaft der DDR. In: Anton Zottmann u. a. (Hrsg.), Willi Albers (Red.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW). Bd. 3. Gustav Fischer, Stuttgart / J. C. B. Mohr, Tübingen / Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, Zürich 1981, S. 195–211, hier S. 210 (Digitalisat bei Google Books).
- ↑ Günther Zell, Rainer Waterkamp: Das zentralstaatliche Planungssystem der DDR. S. 27.
- ↑ 3,0 3,1 Annegret Hauer, Thomas Kleinhenz, Liliane von Schuttenbach: Der Mittelstand im Transformationsprozeß Ostdeutschlands und Osteuropas. Heidelberg 1993, ISBN 978-3-7908-0691-5, S. 10 f.
- ↑ Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit: http://www.verfassungen.de/de/ddr/mfsbildung50.htm Online-Veröffentlichung, abgerufen am 10. Januar 2018.
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